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Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 32/01 vom 16.01.2003

Rechtsgebiete:BVormVG
Schlagworte:Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin
Stichwort:Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin
Leitsatz:Eine abgeschlossene Hochschulausbildung als Diplom-Kauffrau vermittelt im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BVormVG besondere Kenntnisse, die für die Führung von Betreuungen generell nutzbar sind, so daß die Nutzbarkeit dieser Kenntnisse für die Führung der konkreten Betreuung vermutet wird, sofern das Vormundschaftsgericht nicht aus besonderen Gründen bei der Bestellung des Betreuers etwas anderes bestimmt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 32/01




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