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Vergütung des gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren zweiter Instanz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Beschluss, 20 W 5/05 vom 20.07.2006

Rechtsgebiete:SpruchG, RVG-VV
Schlagworte:Wirtschaftsrecht, Vergütung des gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren zweiter Instanz
Stichwort:Vergütung des gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren zweiter Instanz
Leitsatz:Für die Vergütung des gemeinsamen Vertreters im Beschwerdeverefahren nach dem SpruchG verweist § 6 Abs. 2 Satz 1 SpruchG auf Nr. 3500, 3515 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.Vergütung des gemeinsamen VErtreters im Spruchverfahren 2. Instanz nach VV Nr. 3500, 3515 zum RVG.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 20 W 5/05




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