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Vergütung bei Teilnahme am Manöver

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 208/01 vom 16.05.2002

Rechtsgebiete:MTArb, SR 2 a MTArb
Schlagworte:Vergütung bei Teilnahme am Manöver
Stichwort:Vergütung bei Teilnahme am Manöver
Leitsatz:Nach der Protokollnotiz zu Anlage 1 zum MTArb (Teilnahme an Manövern und ähnlichen Übungen) findet diese Anlage auf den Arbeiter Anwendung, der aus Übungsgründen ständig (Tag und Nacht) unmittelbar an der Übungsbeschäftigungsstelle zur jederzeitigen Arbeitsleistung anwesend sein muß und außerhalb der eigenen Häuslichkeit untergebracht ist. Diese Voraussetzungen erfüllt ein Arbeiter, der in dieser Weise am Einsatz seiner Einheit teilnimmt, auch dann, wenn seine Übungsbeschäftigungsstelle nicht unter unmittelbarer "Gefechtseinwirkung" und nicht unmittelbar bei den "kämpfenden" Einheiten errichtet ist, er aber aus Übungsgründen an der Übungsbeschäftigungsstelle anwesend sein muß.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 208/01




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