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Vergütung bei Schwarzarbeit und fehlender Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 3 Sa 1530/02 vom 26.11.2002

Rechtsgebiete:BGB, SGB III, Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 6.2.95, NachwG, BRTV-Bau vom 3.2.81
Schlagworte:Vergütung bei Schwarzarbeit und fehlender Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers
Stichwort:Vergütung bei Schwarzarbeit und fehlender Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers
Leitsatz:1. Der Arbeitgeber kann nach § 242 BGB daran gehindert sein, sich gegenüber dem ausländischen Arbeitnehmer, der einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung geltend macht, auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags wegen vereinbarter Schwarzarbeit und fehlender Arbeitserlaubnis zu berufen. Der Arbeitsvertrag ist unter diesen Voraussetzungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien so zu behandeln, als wäre er wirksam.

2. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann die Schwarzgeldabrede als Nettolohnvereinbarung angesehen werden.

3. Zum Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei verspäteter Geltendmachung des Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 BRTV-Bau wegen Verstoßes des Arbeitgebers gegen § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 NachwG.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 3 Sa 1530/02




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