JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vergütung bei Einsichtnahme in mehrere Register
| Rechtsgebiete: | KostO, BNotO |
| Schlagworte: | Vergütung bei Einsichtnahme in mehrere Register |
| Stichwort: | Vergütung bei Einsichtnahme in mehrere Register |
| Leitsatz: | Gegenstand der Vergütung nach § 150 KostO ist die Erstellung einer Bescheinigung. Es kommt nicht darauf an, in wie viele Register der Notar Einsicht nehmen oder wie viele Registerauszüge er auswerten muß, um die eine Bescheinigung zu erstellen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 30/01 | |
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