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Vergütung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 1 A 395/08 vom 30.06.2009

Rechtsgebiete:Arbeitszeitguthaben-AusgleichsVO, ArbeitszeitkontenVO, BBesG, EG-Vertrag, MVergV
Schlagworte:Besoldung, Entgeltgleichheit, Teilzeitbeschäftigung, Vergütung, Vorgriffsstunden
Stichwort:Vergütung
Leitsatz:Im Rahmen der Arbeitszeitkontenregelung haben teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die in der Ansparphase zusätzliche Unterrichtsstunden (Vorgriffsstunden) geleistet haben, einen Anspruch auf anteilige Besoldung, wenn der Ausgleich nicht durch Herabsetzung der Pflichtstundenzahl geleistet wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 1 A 395/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 24/09 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:FGG, VBVG
Schlagworte:Betreuer, Vergütung, Unterbrechung, Erstbetreuung, Zeitablauf, Mißbrauch
Stichwort:Vergütung
Leitsatz:Endet die Bestellung einer ehrenamtlichen vorläufigen Betreuerin durch Zeitablauf und wird 7 Wochen und 3 Tage später endgültig eine Berufsbetreuerin bestellt, so kann diese für die Bemessung ihrer Vergütung den erhöhten Stundenansatz der Anfangsbetreuung beanspruchen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 24/09

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 477/08 vom 13.05.2009

Rechtsgebiete:FGG, VBVG
Schlagworte:Betreuer, Vergütung, Festsetzung, Mittellosigkeit, Staatskasse, Kenntnis
Stichwort:Vergütung
Leitsatz:Die Bestandskraft der früheren Festsetzung einer Betreuervergütung gegen den Betreuten steht deren späteren Festsetzung gegen die Staatskasse nicht entgegen, wenn der Berufsbetreuer mangels Übertragung des Aufgabenkreises der Vermögenssorge keine genaue Kenntnis über das Vermögen des Betreuten hatte und sich später herausstellt, dass er seinen Vergütungsanspruch gegen den Betreuten trotz umgehender Ausschöpfung der Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nicht durchsetzen kann, weil ausreichendes Vermögen entgegen der Annahme bei der ursprünglichen Festsetzung nicht vorhanden war und ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 477/08

HESSISCHER-VGH – Urteil, 1 A 2098/08 vom 05.05.2009

Rechtsgebiete:EG, HBG, MVergV
Schlagworte:Bereitschaft, Diskriminierung, Mehrarbeit, Teilzeit, Vergütung, Vergütungspflichtig
Stichwort:Vergütung
Leitsatz:Teilzeitbeschäftigte Beamte müssen nur eine entsprechend ihrer Teilzeitquote verminderte Anzahl an Mehrarbeitsstunden ohne Ausgleich leisten.

Wird die Grenze zur vergütungspflichtigen Mehrarbeit überschritten, haben sie für die zusätzlich zum Teilzeitdeputat geleisteten Stunden Anspruch auf anteilige Besoldung.

Eine allenfalls kurzfristige Anwesenheitsverpflichtung während zweier Springstunden pro Woche führt nicht zu einer unzulässigen Erhöhung der Lehrerarbeitszeit und ist regelmäßig nicht gesondert zu vergüten (Fortführung von Hess. VGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06 -).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 1 A 2098/08


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