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Vergünstigung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 C 10255/08.OVG vom 10.06.2008

Rechtsgebiete:KAG, BauGB
Schlagworte:Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Beitragssatzung, Verkehrsanlagen, Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrender Beitrag, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, Zugang, Zufahrt, einheitliche öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, Gemeindegebiet, Einheit, Abrechnungseinheit, Gemeindeteil, Selbstverwaltung, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Nutzbarkeit, bauliche Nutzbarkeit, qualifizierte Nutzbarkeit, Bebaubarkeit, Rundung, Abrundung, Aufrundung, Beitragsmaßstab, Vollgeschossmaßstab, Typisierung, Pauschalierung, Nutzungsmaß, Stellplatz, Garage, Sanierungsgebiet, förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, Ausgleichsbetrag, Ablösung, Eckgrundstück, Eckgrundstücksvergünstigung, Vergünstigung, mehrfach erschlossenes Grundstück, Eckgrundstücksermäßigung, Verschonung, Befreiung, Verschonungszeitraum
Stichwort:Vergünstigung
Leitsatz:Ein Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge nach § 10a KAG, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen bestimmt, muss regelmäßig (auch) zwischen ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken sowie danach unterscheiden, ob lediglich Stellplätze bzw. Garagen errichtet werden dürfen oder das Grundstück nur gewerblich nutzbar ist, aber nicht bebaut werden darf. Eine nicht hinreichend differenzierende Maßstabsregelung ist nicht zu beanstanden, wenn die zu Beiträgen zu veranlagenden Grundstücke mit geringerer Nutzbarkeit nicht mehr als 10 v. H. ausmachen (im Anschluss an OVG RP, 12 A 11979/00.OVG, AS 29, 97, ESOVGRP; 6 A 10938/05.OVG, ESOVGRP).

Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die gleichzeitig innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung sämtlicher zum Anbau bestimmter Verkehrsanlagen i. S. d. § 10a Abs. 1 KAG liegen, werden grundsätzlich zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Straßen außerhalb des Sanierungsgebiets veranlagt, zumal vom Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für ihre Verschonung in § 10a Abs. 5 KAG geschaffen wurde.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10255/08.OVG



BSG – Urteil, B 9/9a SB 8/06 R vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Sozialgerichtliches Verfahren - Schwerbehindertenrecht - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsinteresse - rechtlicher Vorteil -wirtschaftlicher Vorteil - GdB-Erhöhung - Schwerbehindertenausweis -Feststellungsbescheid - Vergünstigung - Nachteilsausgleich
Stichwort:Vergünstigung
Leitsatz:Nach dem System des Schwerbehindertenrechts im SGB 9 hat der
behinderte Mensch Anspruch auf Feststellung des für ihn maßgeblichen, nach Zehnergraden gestuften GdB unabhängig davon, ob sich seine rechtliche und/oder wirtschaftliche Situation dadurch unmittelbar verbessert.
Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a SB 8/06 R

BSG – Urteil, B 9/9a SB 2/07 R vom 05.07.2007

Rechtsgebiete:SGB I, KOVVfG, SGB IX, EStG, SGB VI
Schlagworte:Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - Beteiligtenwechsel - Wohnsitz - Verlegung - Umzug - Ausland - Inland - Feststellungsinteresse - Rechtsschutzbedürfnis - GdB-Feststellung - Territorialitätsprinzip - Vergünstigung - Steuervorteil - vorzeitige Altersrente
Stichwort:Vergünstigung
Leitsatz:Ist die Feststellung eines höheren GdB nach § 69 SGB IX streitig, hat der Wechsel der Verwaltungszuständigkeit durch Umzug des Klägers im sozialgerichtlichen Verfahren einen Beklagtenwechsel kraft Gesetzes zur Folge.

Bei behinderten Menschen mit Auslandswohnsitz ist auf Antrag der GdB festzustellen, wenn davon in Deutschland Vergünstigungen abhängen, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen.
Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a SB 2/07 R

BSG – Urteil, B 9/9a SB 2/06 R vom 05.07.2007

Rechtsgebiete:SGB I, KOVVfG, SGB IX, EStG, SGB VI
Schlagworte:Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - Beteiligtenwechsel - Wohnsitz - Verlegung - Umzug - Ausland - Inland - Feststellungsinteresse - Rechtsschutzbedürfnis - GdB-Feststellung - Territorialitätsprinzip - Vergünstigung - Steuervorteil - vorzeitige Altersrente
Stichwort:Vergünstigung
Leitsatz:1. Hat das für den bisherigen Wohnsitz eines behinderten Menschen in Deutschland zuständige Land den letzten Bescheid über die Feststellung der Behinderung wegen Umzuges ins Ausland aufgehoben, so ist dieses Land für die dagegen gerichtete Anfechtungsklage der richtige Beklagte.

2. Zieht ein behinderter Mensch ins Ausland, so darf der seinen GdB feststellende Verwaltungsakt nur dann aufgehoben werden, wenn davon keine in Deutschland konkret erreichbaren Vergünstigungen abhängen.
Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a SB 2/06 R


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