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Vergnügungssteuer

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 383/08 vom 24.02.2009

Rechtsgebiete:GG, SächsKAG, VwGO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Steuermaßstab, Berichtigung Beshcluss durch Rechtsmittelgericht
Stichwort:Vergnügungssteuer
Leitsatz:1. Zum Steuermaßstab für die Erhebung von Vergnügungssteuer (hier offen gelassen).

2. Das Rechtsmittelgericht kann eine offenbare Unrichtigkeit im Tenor des erstinstanzlichen Beschlusses von Amts wegen nach § 118 Abs. 1, § 122 Abs. 1 VwGO berichtigen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 B 383/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 118/06 vom 04.02.2009

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Aufwandssteuer, Beweisantrag, Einspielergebnis, Sachverständigengutachten, Schwankungsbreite, Spielautomat, Stückzahlmaßstab, Vergnügungssteuer
Stichwort:Vergnügungssteuer
Leitsatz:1. Auch auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (- 1 BvR 1748/99, 905/00 -, BVerfGE 110, 274 ff.), in der zur Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger Stellung genommen worden ist, bestehen an der Einordnung der Vergnügungssteuer als zulässige Aufwandsteuer gem. Art. 105 GG keine Zweifel (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 2008 - 9 B 43/07 -, zit. nach JURIS).

2. Die mangelnde Substantiierung des Vortrags zu den Einspielergebnissen der eigenen Geräte, hier die offenkundige Weigerung, zu den Einspielergebnissen erschöpfend Stellung zu nehmen, führt zur Unzulässigkeit eines gestellten Beweisantrages zur Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Einspielergebnisse der Geräte anderer Unternehmer.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 118/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LA 420/07 vom 08.10.2008

Rechtsgebiete:EWG, Richtlinie 77/388, GG, NKAG, Nds Spielbankengesetz
Schlagworte:Europarecht, Gleichheitssatz, Spielbanken, Spielhallen, Vergnügungssteuer
Stichwort:Vergnügungssteuer
Leitsatz:Es ist auch bei Berücksichtigung europarechtlicher Bestimmungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass auf Spielgeräte in Spielhallen eine Vergnügungssteuer erhoben wird, obwohl Spielbanken nach dem Nds. Spielbankengesetz zwar der Spielbankabgabe, nicht aber der Vergnügungssteuer unterliegen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LA 420/07

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 A 237/08 vom 06.10.2008

Rechtsgebiete:GG, SächsKAG
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Spieleinsatz, Kalkulation, Einspielergebnis
Stichwort:Vergnügungssteuer
Leitsatz:Änderung der Rechtsprechung zur Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldgewinnspielgeräte:

Der "Spieleinsatz" ist derzeit kein tauglicher Steuermaßstab für die Vergnügungssteuer. Solange eine Aussonderung des Steueranteils vom Spielkapital nicht möglich ist, wird der Charakter der örtlichen Aufwandsteuer bereits deshalb nicht gewahrt, weil die Bemessungsgrundlage auf den gesamten eingesetzten Geldbetrag bezogen ist.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 A 237/08


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