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vergleichsweise Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem späteren als in der Kündigung des Arbeitnehmers vorgesehenen Termin

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LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 1 Ta 192/08 vom 17.10.2008

Rechtsgebiete:RVG, BGB, GKG, ZPO
Schlagworte:Gegenstandswert - Freistellung - vergleichsweise Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem späteren als in der Kündigung des Arbeitnehmers vorgesehenen Termin
Stichwort:vergleichsweise Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem späteren als in der Kündigung des Arbeitnehmers vorgesehenen Termin
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 1 Ta 192/08




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