JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vergleichsgruppe
| Rechtsgebiete: | GG, ThürLHO |
| Schlagworte: | politische Stiftung, Bundesstiftung, Landesstiftung, parteinah, Zuwendungen, Finanzierung, Landesmittel, Landeshaushalt, Gleichheitssatz, Willkür, Willkürverbot, Vergleichsgruppe, Verteilungsprogramm, Verteilungsschlüssel, Wahlergebnis, Bundesmaßstab, Landesmaßstab, Jährlichkeitsprinzip, Partei, Haushalt, Haushaltsplan |
| Stichwort: | Vergleichsgruppe |
| Leitsatz: | 1. Bei der Vergabe von öffentlichen Zuwendungen handelt der Zuwendungsgeber in der Regel nicht willkürlich im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er nach einem erkennbar "gleichheitsgerechten Verteilungsprogramm" vorgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220). Dazu hat er erstens in (grund)rechtskonformer Weise den aus seiner Sicht förderungswürdigen Lebenssachverhalt festzulegen (Festlegung des Förderzwecks), zweitens den insoweit begünstigten Personenkreis durch eine sachgerechte Vergleichsgruppenbildung abzugrenzen, drittens einen auf den Kreis der Begünstigten bezogenen nachvollziehbaren und sachgerechten Verteilungsschlüssel festzulegen und schließlich viertens das sich so ergebende Verteilungsprogramm auf alle Zuwendungsbewerber gleichmäßig anzuwenden. 2. Aus der Forderung, bei der Vergabe von Globalzuwendungen an politische ("parteinahe") Stiftungen alle dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland abzubilden (BVerfG, Urt. v. 14.07.1986 - 2 BvE 5/83 - BVerfGE 73, 1), folgt nicht zwingend die Verpflichtung, bei einer Landesförderung die regionale Stärke einer politischen Partei als Maßstab für den Verteilungsschlüssel zu wählen ("Landesmaßstab"). Vielmehr kann auch eine Orientierung der Höhe der Förderung an der bundesweiten Bedeutung der den Stiftungen nahe stehenden Parteien ("Bundesmaßstab") willkürfrei sein. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 363/08 | |
| Rechtsgebiete: | BBG, BeSiTV, KSchG |
| Schlagworte: | Vorläufiger Rechtsschutz, Versetzung, Wegversetzung, Auswahl, Auswahlentscheidung, Sozialauswahl, Beamter, Angestellter, Vergleichsgruppe, Ermessen, Beschäftigungssicherungstarifvertrag, persönliche Belange |
| Stichwort: | Vergleichsgruppe |
| Leitsatz: | Bei Versetzungen im Bereich der Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG (hier: DB Netz AG) ist es nicht sachwidrig, bei der Auswahl wegzuversetzender Beschäftigter eine Vergleichsgruppe aus Beamten und Angestellten zu bilden und die Auswahl nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 KSchG zu treffen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10934/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BLV, GG |
| Schlagworte: | Beurteilungsmaßstab, dienstliche Beurteilung, Funktionsebene, Statusamt, Vergleichsgruppe |
| Stichwort: | Vergleichsgruppe |
| Leitsatz: | Die Bildung von Vergleichsgruppen auf Funktionsebene zur Einhaltung von Richtwerten bei der Notenvergabe ist nicht denknotwendig mit der Heranziehung eines gleichen Beurteilungsmaßstabes für alle Beamten dieser Funktionsebene verbunden. Statusrechtlich gleich eingestufte Beamte dürfen unterschiedlichen Vergleichsgruppen angehören. Bei der dienstlichen Beurteilung des einzelnen Beamten muss mit in den Blick genommen werden, welches statusrechtliche Amt ihm aktuell übertragen ist. Die an den einzelnen Beamten zu stellenden Leistungsaanforderungen orientieren sich auch bei gebündelten Dienstposten am statusrechtlichen Amt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UZ 1158/07 | |
| Rechtsgebiete: | LBG |
| Schlagworte: | Regelbeurteilung, Statusamt, Vergleichsgruppe, Bewertungsmaßstab, Absenkung des Gesamturteils, Richtwerte |
| Stichwort: | Vergleichsgruppe |
| Leitsatz: | 1. Es ist zulässig, das im vorherigen Amt vergebene Gesamturteil bei der erstmaligen Beurteilung nach einer Beförderung in der Regel herabzustufen, wenn der Beamte seine bisher gezeigten Leistungen nicht weiter gesteigert hat. 2. Ein vom Dienstherrn entsprechend vorgegebener Bewertungsmaßstab verstößt nicht gegen allgemein anerkannte Beurteilungsgrundsätze, wenn dieser mit Rücksicht auf die individuelle Leistungsbeurteilung Ausnahmen von der Notenabsenkung zulässt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 1165/03 | |
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