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Vergleichsgebühr für PKH-Anwalt bei Mitwirkung an außergerichtlichen Vergleich

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-LAG – Beschluss, 8 Ta 17/97 vom 30.04.1997

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Vergleichsgebühr für PKH-Anwalt bei Mitwirkung an außergerichtlichen Vergleich
Stichwort:Vergleichsgebühr für PKH-Anwalt bei Mitwirkung an außergerichtlichen Vergleich
Leitsatz:Der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt hat auch für einen außergerichtlichen das Verfahren beendenden Vergleich, an dem er mitwirkt, einen Anspruch auf Zahlung einer Vergleichsgebühr nach §§ 23, 121, 122 BRAGO gegen die Staatskasse.
Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 8 Ta 17/97




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