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Vergleich vor dem Anhörungsausschuss

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 576/09.Z vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:HessAGVwGO
Schlagworte:Erklärung des Vergleichswiderrufs, Vergleich vor dem Anhörungsausschuss, Vergleichswiderruf durch Widerspruchsbescheid
Stichwort:Vergleich vor dem Anhörungsausschuss
Leitsatz:Für den Widerruf eines gem. § 12 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur VwGO beim Anhörungsausschuss im Widerspruchsverfahren geschlossenen und protokollierten Vergleichs durch die Gemeinde in einem Abgabenstreit bedarf es keiner an den Anhörungsausschuss gerichteten Widerrufserklärung; es genügt vielmehr, dass die Gemeinde durch den Erlass eines zurückweisenden Widerspruchsbescheides innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber der anderen Vergleichspartei zum Ausdruck bringt, dass sie den Vergleich widerruft.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 576/09.Z




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