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Vergleich nicht rechtshängiger Ansprüche

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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 356/03 vom 25.11.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:Vergleichsgebühr
Stichwort:Vergleich nicht rechtshängiger Ansprüche
Leitsatz:Die Erstattung einer Vergleichsgebühr aus der Landeskasse unter Berücksichtigung des "Mehrwerts" mitverglichener Ansprüche, die nicht rechtshängig waren, kommt nicht in Betracht, solange kein entsprechender Antrag auf ergänzende Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt und beschieden ist.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 356/03




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