JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vergleich mit Unterlassungsverpflichtung
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, BetrVG |
| Schlagworte: | Vergleich mit Unterlassungsverpflichtung, vollstreckungsfähiger Inhalt |
| Stichwort: | Vergleich mit Unterlassungsverpflichtung |
| Leitsatz: | 1. Eine Unterlassungsverpflichtung des Arbeitgebers in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (§ 2 a ArbGG) und einem darin geschlossenen Vergleich, in dem es heißt: Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es zu unterlassen, für Arbeitnehmer in ihrem Betrieb in D. Mehrarbeit anzuordnen oder duldend entgegenzunehmen, ohne den Betriebsrat ordnungsgemäß zu beteiligen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, ist hinreichend bestimmt und hat einen vollstreckungsfähigen Inhalt. 2. Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach §§ 85 Abs. 1 ArbGG, 890 ZPO. § 23 Abs. 3 BetrVG stellt keine die allgemeine Zwangsvollstreckung nach § 85 ArbGG ausschließende Sonderregelung dar. 3. Für die Verhängung der Zwangsmittel, insbesondere die Höhe des Ordnungsgeldes, gelten die Einschränkungen aus § 23 Abs. 3 BetrVG. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 47/03 | |
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