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Vergleich im Erbscheinsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 48/02 vom 16.09.2003

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Schlagworte:Vergleich im Erbscheinsverfahren, Rechtsmitteleinlegung bei Verpflichtung, nicht gegen Erbschein vorzugehen
Stichwort:Vergleich im Erbscheinsverfahren
Leitsatz:1. Die von einem Beteiligten durch gerichtlichen Vergleich im Erbscheinsverfahren eingegangene Verpflichtung, gegen einen erteilten Erbschein nicht mehr durch Ausübung von Verfahrensrechten vorzugehen, erstreckt sich auf einen inhaltsgleichen Erbschein, an dessen Erteilung aus besonderen Gründen ein Rechtsschutzinteresse besteht (hier: Fall von BGHZ 146, 310).

2. Ein entgegen dieser Verpflichtung eingelegtes Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 48/02




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