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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 7 Ta 128/02 vom 14.05.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Zwangsvollstreckung, Vergleich im Beschlussverfahren
Stichwort:Vergleich im Beschlussverfahren
Leitsatz:Aus einem in einem Verfahren nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG geschlossenen Vergleich, in dem sich der Arbeitgeber verpflichtet, es zu unterlassen, Mehrarbeit ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats oder ohne Ersetzung der Zustimmung durch die Einigungsstelle anzuordnen oder zu dulden, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 128/02




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