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vergangenheitsbezogene Statusklage

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LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 266/05 vom 30.08.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:vergangenheitsbezogene Statusklage - Feststellungsinteresse
Stichwort:vergangenheitsbezogene Statusklage
Leitsatz:Kein rechtliches Interesse i. S. d. § 256 ZPO für Klage auf Feststellung, dass in einem zurückliegenden Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, wenn sie ausschließlich dazu dienen soll, Insolvensgeld von der Bundesagentur für Arbeit zu beziehen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 266/05




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