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Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes

Entscheidungen der Gerichte




OLG-OLDENBURG – Beschluss, 8 W 117/08 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:GG, GVG, ZPO, BGB
Schlagworte:Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes, Primärrechtsschutz, Zivilrechtsweg
Stichwort:Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes
Leitsatz:1. Der unterlegene Bieter kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb des Schwellenwertes nach Zuschlagserteilung nicht im Wege der einstweiligen Verfügung in das dann begründete Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber eingreifen. Ein Primärrechtsschutz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2. Bei der Prüfung von Rechtsfragen im Rahmen von Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte handelt es sich um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinne der § 13 GVG, Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG, für die die Zivilgerichte zuständig sind.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 8 W 117/08




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