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Vergabepraxis

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 2132/07 vom 12.10.2007

Rechtsgebiete:GemO, SchulG, VwGO
Schlagworte:ausländischer Schüler, muttersprachlicher Unterricht, Konsulatsunterricht, Schulträger, Schulraum, öffentliche Einrichtung, Vergabepraxis, innere und äußere Schulangelegenheiten, Ermessensreduzierung, einstweilige Anordnung, Vorwegnahme der Hauptsache
Stichwort:Vergabepraxis
Leitsatz:Stellt der Schulträger Schulräume im Rahmen des § 51 SchulG grundsätzlich auch für außerschulische Zwecke zur Verfügung, darf er die Nutzung der Räume für den sogenannten Konsulatsunterricht nicht mit der Begründung verweigern, der muttersprachliche Unterricht sei integrationsschädlich.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 2132/07



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 1 L 147/04 vom 09.12.2004

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Insolvenz, Vergabepraxis, Verwaltungspraxis
Stichwort:Vergabepraxis
Leitsatz:Zu der Frage einer Fördermittelbewilligung bei nachträglich eingetretener Insolvenz.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 1 L 147/04

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 2007/03 vom 10.09.2003

Rechtsgebiete:GG, GemO
Schlagworte:Festplatz, Öffentliche Einrichtung, Benutzung, Zulassung, Bewerber, Vergabepraxis, Ausschuss, Organkompetenz, Auswahlverfahren, Chancengleichheit
Stichwort:Vergabepraxis
Leitsatz:Besteht wegen der Absage eines zugelassenen Bewerbers Anlass, eine erneute Entscheidung über die Überlassung eines gemeindlichen Festplatzes zum Zwecke der Durchführung einer Zirkusveranstaltung zu treffen, erscheint es zur Wahrung der Chancengleichheit mutmaßlicher Bewerber und zur Umsetzung der Vergabekriterien sachlich gerechtfertigt, wenn die Gemeinde die bislang nicht zum Zuge gekommenen und noch an einem Gastspiel interessierten Bewerber in ein erneutes Auswahlverfahren einbezieht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 2007/03

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1449/01 vom 19.05.2003

Rechtsgebiete:GG, VwGO, GemO
Schlagworte:Sportboothafen, Bootsliegeplatz, öffentliche Einrichtung, Zulassung, Verschaffungsanspruch, Rechtsweg, Rechtsschutzinteresse, Warteliste, Zwei-Stufen-Theorie, Vergaberichtlinien, Vergabepraxis, Gleichbehandlung, Vertrauensschutz, Folgenbeseitigung, Stichtagsregelung
Stichwort:Vergabepraxis
Leitsatz:1. Streitigkeiten zwischen Bürger und Gemeinde über den Zugang zu einer gemeindlichen Einrichtung sind auch dann öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, wenn die Gemeinde die Einrichtung nicht selbst betreibt, sondern durch eine juristische Person des Privatrechts betreiben lässt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21.7.1989, NVwZ 1990, 157).

2. Werden allgemeine Richtlinien erlassen, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Vergabe von Bootsliegeplätzen bestimmen sollen, so ist die Entscheidung hierüber grundsätzlich dem Gemeinderat vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn die einzelne Vergabeentscheidung auf eine Betriebsgesellschaft übertragen wurde, deren alleinige Gesellschafterin die Gemeinde ist.

3. Das Prioritätsprinzip in Verbindung mit der Führung einer Warteliste genügt grundsätzlich dem Gebot der sachgerechten Bewerberauswahl und dem der Chancengleichheit. Zu diesem Prinzip kann eine Gemeinde durch neue Zulassungsrichtlinien grundsätzlich zurückkehren, um eine als rechtswidrig erkannte Verwaltungspraxis aufzugeben.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1449/01


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