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Verfügungssatz von Sperrzeitbescheiden

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 7a/7 AL 94/04 R vom 18.08.2005

Rechtsgebiete:SGB III, SGG, SGB X, BGB
Schlagworte:Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - Minderungshöhe bzw -betrag - Nichtberücksichtigung von Tagen - Streitgegenstand - Verfügungssatz von Sperrzeitbescheiden - Beendigungszeitpunkt iS § 37b SGB 3 - Vorwerfbarkeit der Obliegenheitsverletzung - Unverzüglichkeit - Handlungsfrist
Stichwort:Verfügungssatz von Sperrzeitbescheiden
Leitsatz:1. Bei der Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung ist nicht auf die Anzahl der Kalendertage, sondern nur auf die Tage abzustellen, an denen es dem Arbeitslosen möglich und zumutbar war, sich arbeitsuchend zu melden.

2. Nicht zu berücksichtigen sind außerdem die Tage, an denen die Bundesagentur aus Kulanzgründen auf eine unverzügliche Meldung verzichtet, ohne bei einem Überschreiten der Kulanzzeit die Tage der Kulanz in die Berechnung des Minderungsbetrages einzubeziehen.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a/7 AL 94/04 R




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