JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verfügungsbeschränkung
| Rechtsgebiete: | BAföG, VwGO |
| Schlagworte: | Ausbildungsförderung, Berichterstatter, objektive Beweisanzeichen, Bewilligungszeitraum, Darlehen, konsentierter Einzelrichter, Fremdvergleich, Indiz, abzugsfähige Schulden, Sprungrevision, Treuhandverhältnis, verdeckte Treuhand, Verfügungsbeschränkung, Vermögen, Vermögensanrechnung, Verwertungshindernis |
| Stichwort: | Verfügungsbeschränkung |
| Leitsatz: | 1. Ein Darlehen ist als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG nur anzuerkennen, wenn ein entsprechender Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen. 2. Die Anerkennung einer bestehenden Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG als abzugsfähig setzt nicht voraus, dass mit ihrer Geltendmachung im Bewilligungszeitraum ernsthaft zu rechnen ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.07 | |
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Schlagworte: | Ausbildungsförderung, objektive Beweisanzeichen, Bewilligungszeitraum, Darlegungspflicht, Indizien, Rechtsschein, Treuhandabrede, Treuhandverhältnis, verdeckte Treuhand, Treu und Glauben, abzugsfähige Schulden, Verfügungsbeschränkung, Vermögen, Vermögensrechnung, Verwertungshindernis |
| Stichwort: | Verfügungsbeschränkung |
| Leitsatz: | Bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung sind Treuhandabreden anerkennungsfähig, wenn sie zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 12.08 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, AnmeldeVO, BGB, EGBGB, EGZGB |
| Schlagworte: | Vermögenswert, geschützter, geschützter Vermögenswert, Eigentum, subjektiv-dinglich, subjektiv-dingliches Eigentum, Verfügungsbeschränkung, Rezessbeteiligte, Berechtigter, untergegangen, untergegangener Berechtigter, Gemeinschaft, Gesamthandsgemeinschaft, Wiederbelebung, Vertretungsbefugnis, Notgeschäftsführung |
| Stichwort: | Verfügungsbeschränkung |
| Leitsatz: | Das durch Art. 113 EGBGB aufrechterhaltene deutsch-rechtliche Gesamteigentum altrechtlicher Gemeinschaften ist ein Vermögenswert im Sinne des Vermögensgesetzes. Eine mit der Überführung des Gesamteigentums in das Eigentum des Volkes untergegangene Gemeinschaft lebt mit dem Antrag auf Restitution als vermögensrechtliches Zuordnungssubjekt wieder auf. Ehemalige Mitglieder der Gemeinschaft und deren Rechtsnachfolger im Eigentum des berechtigten Grundstücks durften im Rahmen einer Notgeschäftsführung auch einzeln für die Gemeinschaft vermögensrechtliche Ansprüche anmelden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 21.05 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, BGB |
| Schlagworte: | Rückgabeanspruch, Abtretung, Vorerbe, Nacherbe, Schlusserbe, Verfügungsbeschränkung, Vermögenswert, Eigentum, Anwartschaftsrecht, dingliches Recht, Treuhand, Treugeber, Treuhänder, Eigentumsverschaffungsanspruch, Vollmacht, Auflassung |
| Stichwort: | Verfügungsbeschränkung |
| Leitsatz: | Die Rechtsposition des als "Westerwerbers" geltenden Treugebers ist auch dann kein restitutionsfähiger Vermögenswert im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG, wenn ihm der Treuhänder hinsichtlich des in der DDR belegenen Grundstücks (Treuguts) eine Auflassungsvollmacht für ein Insichgeschäft erteilt hatte. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 11.02 | |
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