JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verfügungsbefugter
| Rechtsgebiete: | VZOG |
| Schlagworte: | Erlös, Veräußerungserlös, Verkaufserlös, Verfügungsbefugnis, Verfügungsbefugter, Verfügungsberechtigung, Verfügungsberechtigter, Erlösauskehr, Erlösauskehranspruch, Verfügung, Vorrang der vermögensrechtlichen Berechtigung |
| Stichwort: | Verfügungsbefugter |
| Leitsatz: | Der nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG aufgrund eines bestandskräftigen Bescheids der Zuordnungsbehörde auf Auskehr des Erlöses oder Wertersatz in Anspruch Genommene kann sich jedenfalls so lange nicht auf die Berechtigung eines privaten Dritten an dem Zuordnungsobjekt berufen, wie dieser selbst ihm gegenüber keine entsprechenden Ansprüche geltend gemacht hat. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 63.06 | |
| Rechtsgebiete: | VZOG, VermG |
| Schlagworte: | Erlös, Veräußerungserlös, Verkaufserlös, Verfügungsbefugnis, Verfügungsbefugter, Verfügungsberechtigung, Verfügungsberechtigter, Erlösauskehr, Erlösauskehranspruch, Verfügung, Vorrang der vermögensrechtlichen Berechtigung |
| Stichwort: | Verfügungsbefugter |
| Leitsatz: | Der Vorrang der vermögensrechtlichen gegenüber der vermögenszuordnungsrechtlichen Berechtigung an einem Vermögenswert (§ 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG) setzt sich nach der Veräußerung des Vermögenswertes durch einen nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten an den dadurch entstandenen konkurrierenden Erlösauskehransprüchen aus § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG und § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG fort. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 37.05 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VZOG, VwGO |
| Schlagworte: | Restitutionsklage, notwendige Beiladung, Verfügungsberechtigter, Vermögenszuordnungsverfahren, Verfügungsbefugter, Vermögenszuordungsbescheid, Fortsetzung des Prozesses. |
| Stichwort: | Verfügungsbefugter |
| Leitsatz: | Beschluß vom 28. November 1997 - BVerwG 7 B 171.97 Leitsätze: Zu einem Klageverfahren, mit dem der Erlaß eines Restitutionsbescheids begehrt wird, ist der Verfügungsberechtigte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 VermG) notwendig beizuladen. Während des Vermögenszuordungsverfahrens ist der Verfügungsbefugte gemäß § 8 Abs. 1 VZOG, nach dem Abschluß dieses Verfahrens der im Vermögenszuordnungsbescheid ausgewiesene Eigentümer des zurückverlangten Vermögenswerts beizuladen. Beschluß des 7. Senats vom 28. November 1997 - BVerwG 7 B 171.97 I. VG Chemnitz vom 19.12.1996 - Az.. VG C 2 K 581/92 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 171.97 | |
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