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Verfügungen an die Partei persönlich

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 171/06 vom 15.01.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Nichtzahlung der angeordneten Raten - Verfügungen an die Partei persönlich
Stichwort:Verfügungen an die Partei persönlich
Leitsatz:Da Gegenstand des Verfahrens gemäß § 124 Nr. 4 ZPO persönliche Zahlungsverpflichtungen der Partei sind, müssen Verfügungen des Gerichts - anders als im allgemeinen Nachprüfungsverfahren - nicht über den Prozessbevollmächtigten zugestellt werden.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 171/06




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