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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 2 LB 51/05 vom 06.04.2006

Rechtsgebiete:KAG SH
Schlagworte:Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag, Eigennutzung
Stichwort:Verfügbarkeit
Leitsatz:Eine Nutzung ist dem Inhaber einer Zweitwohnung nicht schon deswegen aus Rechtsgründen verwehrt, weil einem anderen gemäß Provision ein Vermietungsauftrag erteilt worden ist und der Wohnungsinhaber - von konkret bestimmten Zeiten abgesehen - auf eigene Nutzungsrechte oder Nutzungsmöglichkeiten verzichtet hat (Abgrenzeng zu BVerwG, 8 C 6.98).
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 2 LB 51/05



BSG – Urteil, B 5 RJ 27/05 R vom 21.03.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB III, AFG, AFRG
Schlagworte:Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, versicherungsrechtliche Voraussetzungen, Tatbestand der Arbeitslosigkeit, Meldung beim Arbeitsamt, Verfügbarkeit
Stichwort:Verfügbarkeit
Leitsatz:Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, wenn er vor Erreichen der Altersgrenze weder arbeitslos gemeldet war, noch sich in anderer Weise um eine erneute Beschäftigung bemüht hat; die fehlende Arbeitsbereitschaft (subjektive Verfügbarkeit) ist bei Versicherten nach Vollendung des 58. Lebensjahres nur dann rentenunschädlich, wenn sie gegenüber der Arbeitsverwaltung von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, ihre Arbeitsbereitschaft einzuschränken.
Volltext: BSG - Urteil, B 5 RJ 27/05 R

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 61/04 vom 20.04.2005

Rechtsgebiete:AO, AmtsO, GG, KAG
Schlagworte:Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, Zweitwohnungssteuer, konsumtiver Aufwand
Stichwort:Verfügbarkeit
Leitsatz:1. Die Zweitwohnungssteuer ist als Einkommensverwendungssteuer von den Einkommensentstehungssteuern abzugrenzen. Beim Innehaben einer Zweitwohnung ist daher zu unterscheiden, ob der Aufwand der Einkommenserzielung dient oder Einkommensverwendung darstellt.

2. In Schleswig-Holstein entsteht die Zweitwohnungssteuer mit Ablauf des Erhebungsjahres (wie Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 112/99 -, SchlHA 2001, 48).

3. Erst nach Ablauf des Erhebungsjahres ist zu prüfen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht erfüllt und in welchem Maße konsumtiver Aufwand betrieben wurde(n). Maßgeblich dafür sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände im Erhebungsjahr.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 61/04


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