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Verfrühungsschaden

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 772/06 vom 16.05.2007

Rechtsgebiete:InsO, BGB
Schlagworte:Schadensersatz - Verfrühungsschaden - § 113 Satz 3 InsO
Stichwort:Verfrühungsschaden
Leitsatz:Nach § 113 Satz 3 InsO ist der durch die vorzeitige Kündigung des Insolvenzverwalters nach § 113 Satz 1 und 2 InsO entstandene Schaden zu ersetzen. Im Falle vereinbarter Unkündbarkeit ist dieser Schadensersatzanspruch als Verfrühungsschaden auf die ohne die vereinbarte Unkündbarkeit maßgebliche längste ordentliche Kündigungsfrist beschränkt.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 772/06



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 515/04 vom 02.02.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schadensersatz, außerordentliche Kündigung, Verfrühungsschaden, Formulararbeitsvertrag, Vertragsstrafe, Benachteiligung, unangemessen, Klausel, überraschend, Überrumpelungseffekt, Übertölpelungseffekt
Stichwort:Verfrühungsschaden
Leitsatz:1) Eine formularmäßig vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes stellt bei einer einzuhaltenden Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende oder von 6 Wochen zum Monatsende keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar (mit BAG vom 2.3.2004 - 8 AZR 196/03).

2) Eine formularmäßig vereinbarte, im Vertragstext nicht besonders hervorgehobene Vertragsstrafenregelung ist jedenfalls dann keine Überraschungsklausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB n.F., wenn der gesamte Vertragstext ein einheitliches Schriftbild hat, keinerlei drucktechnische Hervorhebungen enthält, keine der im einzelnen durchnummerierten Vertragsregelungen mit einer Überschrift versehen ist und die Vertragsstrafe auch nicht versteckt bei einer anderen Thematik eingeordnet ist.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 515/04

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 59/04 vom 12.01.2005

Rechtsgebiete:BNotO
Schlagworte:Notarhaftungsrecht, Notar, Verfrühungsschaden
Stichwort:Verfrühungsschaden
Leitsatz:Auch bei der pflichtwidrig verfrühten Anzeige der Fälligkeit des Kaufpreises ist ein Schadensersatzanspruch gegen den Notar dann nicht begründet, wenn sich die Vermögenslage des Käufers auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Notars nicht besser darstellte.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 59/04

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 1 U 9/03 vom 17.09.2003

Rechtsgebiete:HGB, BGB
Schlagworte:Handelsvertretervertrag, fristlose Kündigung, Verfrühungsschaden, Schutzzweck der Norm
Stichwort:Verfrühungsschaden
Leitsatz:Der Schutzzeck der Norm des § 89 a Abs. 2 BGB, der den Schadensersatzanspruchs des berechtigterweise fristlos Kündigenden zeitlich begrenzt, gebietet bei unterschiedlichen ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten der Vertragsparteien darauf abzustellen, wann der Kündigungsgegner seinerseits hätte ordentlich kündigen können. Es kommt nicht auf die ordentliche Kündigungsmöglichkeit des Kündigenden an, denn dieser ist bis zu dem Zeitpunkt schutzwürdig, zu dem er mit einer fristgerechten Kündigung des anderen Teils hätte rechnen müssen.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 1 U 9/03


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