( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerfestigung 

Verfestigung

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 1 EO 707/05 vom 22.02.2006

Rechtsgebiete:GG, ThürVerf, VwGO, BImSchG, 4.BImSchV, TA Luft 1986, TA Luft 2002, KrW-AbfG, BauGB, BauNVO, ThürKOG, RROP Südthüringen, Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan
Schlagworte:Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Scopingtermin, Einwendung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Schallpegel, Emissionswert, sofortige Vollziehung, Widerspruch, vorläufiger Rechtsschutz, Aussetzungsantrag, Zugangsvoraussetzung, Antragsbefugnis, Gemeinde, Planungshoheit, Nachbar, Einwirkungsbereich, Abfallverbrennungsanlage, Müllverbrennungsanlage, Luftverunreinigungen, Luftschadstoffe, Beurteilungsgebiet, Einwendungsausschluss, materielle Präklusion, Vollzugsinteresse, Ablagerungsverbot, thermische Restabfallbehandlungsanlage, schädliche Umwelteinwirkungen, Gefahren, Nachteile, erhebliche Belästigungen, Vorsorge, Stand der Technik, Eigentümer, städtisches Grundstück, Schutzpflicht, Vorsorgepflicht, Minimierungsgebot, Vorsorgewert, Vorsorgegrundsatz, kanzerogene Stoffe, Immissionswert, Emissionsgrenzwert, Emissionsminderung, Handlungspflicht, Schutz von Leben und Gesundheit, atypische Sachlage, atypischer Fall, Talkessel, Inversionswetterlage, Abtransport, Schadstoffe, Kamin, Kaminhöhe, Ausbreitungsberechnung, Ausbreitungsmodell FITNAH, Quellhöhe, virtuelle Kaminhöhe, Fumigation, Kaltluft, vertikale Durchmischung, Kaltluftentstehungsfläche, Versiegelung, Vorbelastung, Untersuchungsgebiet, Smog, Smog-Gebiet, Smog-Verordnung, Untersuchungsgebietsverordnung, austauscharme Wetterlage, Ozon, krebserregend, krebserzeugend, Feinstaub, Schwebstaub, Länderausschuss für Immissionsschutz, Grenzwert, Sonderfallprüfung, Krebserkrankungsrisiko, virtuell sichere Dosis, lufthygienisches Gutachten, Vorbelastungsmessung, Monitorpunkt, autochthone Wetterlage, Regionalwind, dynamische Wetterlage, lokale Hauptwindrichtung, Irrelevanzschwelle, diagnostisches Windfeldmodell, LASAT, prognostisches Windfeldmodell, FITNAH, FITNAH-LASAT-Kopplung, Immissionszusatzbelastung, maximaler Aufpunkt, Wash-Out, Kombinationstoxizität, Vermischung, Vermischungskonzept, Sichtkontrolle, Brand, Abfallbunker, Störfallmodell, Abfallbeseitigungsanlage, öffentlich zugänglich, ortsfeste Anlage, Fachplanungsprivileg, öffentliche Planungsträger, Flächennutzungsplan, Anpassungspflicht, Berücksichtigung, städtebauliche Belange, Abwägung, Planungsvorstellung, hinreichend verfestigt, Planungsabsicht, Verhinderungsplanung, städtebauliche Erforderlichkeit, Sanierungssatzung, vorbereitende Untersuchungen, sanierungsrechtliche Genehmigung, Fachplanung, Prioritätsgrundsatz, Konkretisierung, Verfestigung, zeitlicher Vorrang, Auslegung, Aufstellungsbeschluss, Rücksicht, Erholungsort, lufthygienische Verhältnisse, Veränderungssperre, Vorhaben, Sperrwirkung, Raumordnung, Fremdenverkehrsort, zentraler Ort höherer Stufe, Kurort
Stichwort:Verfestigung
Leitsatz:1. Ein vorheriger Aussetzungsantrag bei der Behörde ist im Falle des Drittwiderspruchs gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung jedenfalls dann nicht Zulässigkeitsvoraussetzung für das gerichtliche Eilverfahren, wenn die Behörde in Kenntnis der wesentlichen Einwendungen gegen das Vorhaben die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet hat (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 27.06.1994 - 1 EO 133/93 - , ThürVBl. 1995, 64).

2. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ist für die Nachbarn einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage drittschützend und vermittelt diesen daher die nach § 42 Abs. 2 VwGO (in entsprechender Anwendung) für einen Eilantrag erforderliche Antragsbefugnis. "Nachbarn" im Sinne dieser Vorschrift können auch Gemeinden sein, sofern sie Eigentümer von Grundstücken im Einwirkungsbereich der genehmigten Anlage sind. Soweit es um die Belastung mit Luftschadstoffen geht, ist als Einwirkungsbereich der Anlage die Fläche anzusehen, die sich vollständig innerhalb eines Radius befindet, der dem 50fachen der tatsächlichen Schornsteinhöhe entspricht.

3. Ruft eine geplante Müllverbrennungsanlage für die Nachbarn keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne der §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 BImSchG hervor, können diese die Zulassung nicht mit dem Einwand anfechten, die Anlage sei überdimensioniert (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.6.1996 - 10 S 2509/93 -, NVwZ 1996, 297). Ebenso wenig kommt es darauf an, ob es alternative und gleich geeignete Möglichkeiten der Abfallbehandlung gibt.

4. Der Vorsorgepflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG kommt (anders als der Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) grundsätzlich keine drittschützende Wirkung zu (wie BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329 = NVwZ 2004, 229).

5. Wird dem Betreiber einer Müllverbrennungsanlage die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach § 5 der 17. BImSchV aufgegeben, die in genereller Weise den vom Anlagenbetreiber nach dem Vorsorgegrundsatz des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG zu erfüllenden Pflichten zur Emissionsminderung konkretisieren, ist regelmäßig davon auszugehen, dass zugleich und "erst recht" dem Schutzgebot des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Genüge getan wird. Dementsprechend kommen Anordnungen, die die Einhaltung niedrigerer Emissionswerte vorschreiben, nur im Einzelfall bei atypischen Sachlagen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht (wie BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25.98 -, NVwZ 1998, 1181).

6. Zur Frage, wann ein derartiger atypischer Sachverhalt im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt (Einzelfall).

7. Die nach § 6 BImSchG "an sich" als gebundene Entscheidung ausgestaltete Genehmigung für öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanalgen erhält durch die nach § 38 Satz 1, 2. Halbsatz BauGB gebotene Berücksichtigung städtebaulicher Belange ein planerisches Element mit Abwägungsmöglichkeit und -verpflichtung. In die Abwägung einzustellen sind insbesondere bestehende Bauleitpläne und hinreichend verfestigte gemeindliche Planungsvorstellungen, soweit es sich dabei nicht um eine unzulässige und damit nicht schutzwürdige gemeindliche Verhinderungsplanung handelt.

8. Im Falle einer zeitlichen Konkurrenz zwischen einer Fachplanung oder einem dem "Fachplanungsprivileg" des § 38 BauGB unterfallenden Vorhaben und der gemeindlichen Bauleitplanung bildet der sog. Prioritätsgrundsatz ein wichtiges Abwägungskriterium. Danach ist grundsätzlich auf die Planung Rücksicht zu nehmen, die den zeitlichen Vorrang genießt, d.h. zuerst einen hinreichenden Grad der Konkretisierung und Verfestigung erreicht hat (wie BVerwG in st. Rspr., z. B. Beschluss vom 5.11.2002 - 9 VR 14.02 -, BRS 65 Nr. 21 = NVwZ 2003, 207).

9. Darf die Genehmigungsbehörde bei der nach § 38 Satz 1, 2. Halbsatz BauGB gebotenen Abwägung der Fachplanung ein höheres Gewicht zumessen als den gegenläufigen planerischen Vorstellungen der Standortgemeinde, können auch eine von dieser zur Sicherung ihrer planerischen Ziele erlassene Veränderungssperre und eine in diesem Zusammenhang beschlossene Sanierungssatzung dem Fachplanungsvorhaben nicht entgegenstehen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 EO 707/05



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 386/03 vom 11.02.2004

Rechtsgebiete:GG, VwVfG, BImSchG, 16. BImSchV, AEG
Schlagworte:Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel, Katzenberg-Trasse, "Bypass Oberrhein", Planfeststellung, Gemeinde, Planungshoheit, Verfestigung, Darlegungslast, Lärmschutzanspruch, aktiver Lärmschutz, Entschädigungsanspruch, Immissionsprognose, Verkehrsprognose, Nachprüfungsvorbehalt, Abwägung, Trassenführung, Tieflage, Lärmschutzwände, Zerschneidungswirkung, Selbstgestaltungsrecht, Vertrauen, Kosteninteresse
Stichwort:Verfestigung
Leitsatz:1. Begehrt eine Gemeinde unter Berufung auf ihre Planungshoheit (weitergehende) aktive Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherung eines ausgewiesenen Baugebiets, so kommt als Anspruchsgrundlage § 74 Abs. 2 Satz 2 Alt.1 VwVfG ("zum Wohl der Allgemeinheit") in Betracht. Welche planbedingten Lärmimmissionen für das betroffene Baugebiet zumutbar sind, bestimmt sich nach den Grenzwerten der 16. BImSchV.

2. Zur erforderlichen Verfestigung kommunaler Planungsvorstellungen als objektiver Grundlage eines Schutzauflagenanspruchs einer Gemeinde nach § 74 Abs. 2 Satz 2 Alt.1 VwVfG.

3. Zur Begründung eines solchen Schutzauflagenanspruchs muss die Gemeinde dartun, weshalb sie bei einer vorhabenbedingten Überschreitung allein des maßgeblichen Nachtgrenzwerts der 16. BImSchV (hier: für ein Gewerbegebiet) in ihrer Planungshoheit verletzt wird.

4. Zur Verhältnismäßigkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen i. S. des § 41 Abs. 2 BImSchG, wenn die gemeindliche Planungshoheit das betroffene "Schutzgut" ist.

5. Ein Entschädigungsanspruch nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG steht einer Gemeinde, die unter Berufung auf ihre Planungshoheit Lärmschutz nach § 74 Abs. 2 Satz 2 Alt.1 VwVfG ("zum Wohl der Allgemeinheit") geltend macht, nicht zu.

6. Auch eine Gemeinde kann zum Schutz ihrer Planungshoheit einen Anspruch auf Anordnung eines Nachprüfungs- und Entscheidungsvorbehalts nach § 74 Abs. 3 VwVfG über ergänzende Maßnahmen des Lärmschutzes zu Gunsten eines ausgewiesenen Baugebiets haben (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 01.07.1988 - 4 C 49.86 - DVBl. 1988, 964).

7. Wird ein Gemeindegebiet infolge des planfestgestellten Eisenbahnvorhabens durch drei jeweils 4 m hohe Lärmschutzwände mit einer Länge von ca. 1700 m, ca. 1400 m und ca. 1200 m "zerschnitten" bzw. "getrennt", so ist die Gemeinde in ihrem unter den Schutz des Art. 28 Abs. 2 GG fallenden gemeindlichen Selbstgestaltungsrecht betroffen.

8. Zum "Vertrauen" einer Gemeinde auf den Neu- und Ausbau einer Bahntrasse in Tieflage, wenn diese in den Unterlagen der (positiven) raumordnerischen Beurteilung enthalten war und der Vorhabenträger im Hinblick hierauf bestimmte Maßnahmen und Investitionen getätigt hat.

9. Im Rahmen der Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG kann die Planfeststellungsbehörde die von der Gemeinde zur (bereichsweisen) Verminderung der Zerschneidungs- bzw. Trennwirkung geforderte Tieferlegung der gesamten Bahntrasse (unter Absenkung der Höhe der Lärmschutzwände) aus Kostengründen ablehnen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 386/03

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 13.00 vom 18.05.2001

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Außenbereich, Nutzungsänderung, Splittersiedlung, Verfestigung, Nutzungsaufgabe, Aufgabe der Nutzung, Sieben-Jahres-Frist, Betriebsbezogenheit.
Stichwort:Verfestigung
Leitsatz:Wird eine Splittersiedlung um die Hälfte ihres Bestandes vergrößert, so ist regelmäßig im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB die Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten.

Die erleichterte Änderung der Nutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB setzt nach Buchst. e der Vorschrift einen räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebes voraus, von dem das Gebäude seine bisherige Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB abgeleitet hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 13.00

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 13.97 vom 27.08.1998

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Außenbereich, Wohnhaus, dritte Wohnung, Splittersiedlung, Verfestigung, Dachgeschoßausbau, Erweiterung, Wohngebäude.
Stichwort:Verfestigung
Leitsatz:Leitsatz:

Eine wiederholte Erweiterung eines Wohngebäudes, die zur Schaffung einer dritten Wohnung führt, kann nicht unter den erleichterten Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB zugelassen werden.

Urteil des 4. Senats vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 13.97 -

I. VG Köln vom 11.05.1993 - Az.: VG 2 K 5523/91 -
II. OVG Münster vom 31.01.1996 - Az.: OVG 7 A 2792/93 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 13.97


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/verfestigung

"Verfestigung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN