JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verfassungswirklichkeit
| Rechtsgebiete: | KWahlG NRW |
| Stichwort: | Verfassungswirklichkeit |
| Leitsatz: | 1. Der Wegfall der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen durch die Neuregelung in § 46 c Abs. 2 Satz 2 KWahlG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 9.10.2007 (GV. NRW. S. 374, 377) ist mit der Landesverfassung vereinbar. 2. Die in § 46 c Abs. 2 Satz 2 KWahlG NRW geregelte Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit trägt auf der Basis der vom Gesetzgeber zugrunde gelegten tatsächlichen und normativen Grundlagen dem Erfordernis demokratischer Legitimation ausreichend Rechnung. 3. § 46 c Abs. 2 Satz 2 KWahlG NRW verletzt weder den Grundsatz der Wahlgleichheit noch den Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der unmittelbaren Wahl. 4. Der Gesetzgeber ist gehalten, die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig zu vermitteln vermag. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, VerfGH 2/09 | |
| Rechtsgebiete: | KWahlZG, LV NRW, GG |
| Stichwort: | Verfassungswirklichkeit |
| Leitsatz: | 1. Es entspricht einem demokratischen Grundsatz, dass zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen äußerstenfalls drei Monate liegen dürfen. Dieser Grundsatz gilt auch für Kommunalwahlen. 2. Eine Überschreitung der Höchstfrist von drei Monaten ist allenfalls dann zulässig, wenn hierfür ausnahmsweise gewichtigere Belange von Verfassungsrang oder sonstige "zwingende" Gründe des Gemeinwohls angeführt werden können. Solche Gründe liegen im Falle des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24.6.2008 (GV. NRW. S. 514 ff.) nicht vor. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, VerfGH 24/08 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie), AufenthG |
| Stichwort: | Verfassungswirklichkeit |
| Leitsatz: | 1. Afghanische Moslems, die zum Christentum konvertiert sind, haben bei Rückkehr in ihr Heimatland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit schwerste Übergriffe auf ihre Person im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie) bis zum Tode zu gewärtigen, wenn ihr Abfall vom islamischen Glauben und der Übertritt zum christlichen Glauben im Familienverbund oder in der Nachbarschaft bekannt wird. 2. Wenn sich ihre christliche Glaubensüberzeugung als identitätsprägend darstellt, ist - da sie die Gefährdung regelmäßig nur vermeiden können, wenn sie ihre Religionszugehörigkeit selbst in diesem Lebensbereich leugnen und effektiv zu verstecken suchen - der menschenrechtlich geforderte Mindestbestand der Religionsfreiheit, zu der auch die Freiheit gehört, seinen Glauben zu wechseln, betroffen und die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 AufenthG begründet. Das setzt voraus, dass der Glaubensübertritt auf einer aus einem inneren Bedürfnis heraus erfolgten Gewissensentscheidung beruht. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 20 A 3886/05.A | |
| Rechtsgebiete: | GG, AbgG |
| Schlagworte: | Bundestag, Abgeordneter, Entschädigung, Hochschullehrer, Inkompatibilität, Vergütung, Anrechnung, Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst, Hinzuverdienstgrenze, Gleichbehandlung, Verwirkung |
| Stichwort: | Verfassungswirklichkeit |
| Leitsatz: | § 9 Abs. 2 Satz 3 AbgG stellt für die Vergütung, die ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages aus einer neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeit als Hochschullehrer bezieht, keine Anrechnungsregelung dar, sondern die Bestimmung einer Hinzuverdienstgrenze. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 3 B 32.05 | |
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