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verfassungsrechtliche Meinungsäußerung

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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 2 Sa 150/02 vom 06.08.2002

Rechtsgebiete:KSchG, BAT, GG
Schlagworte:Kündigung, verfassungsrechtliche Meinungsäußerung, außerdienstliches Verhalten, öffentlicher Dienst
Stichwort:verfassungsrechtliche Meinungsäußerung
Leitsatz:Bezeichnet ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in einer außerdienstlich verfassten und - u.a. im Internet - verbreiteten Pressemitteilung die Anschläge des 11.9.2001 u.a. als "längst überfällige Befreiungsaktion", so billigt er damit die Terroranschläge.

Ein derartiges Verhalten ist als ein Angriff auf die Menschenwürde der Opfer und ihrer Hinterbliebenen zu bewerten und nicht mehr vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Der Arbeitgeber ist daher berechtigt, das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung wegen des hierdurch entstandenen Vertrauensverlustes zu kündigen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 2 Sa 150/02




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