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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Berücksichtigung von Söhnen und Töchtern beim Kindergeld 

Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Berücksichtigung von Söhnen und Töchtern beim Kindergeld

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 33/07 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:WpflG, GG, ZDG, EStG
Schlagworte:Anspruch auf Kindergeld bei unentgeltlichem Friedensdienst des Kindes im Ausland - Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Berücksichtigung von Söhnen und Töchtern beim Kindergeld
Stichwort:Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Berücksichtigung von Söhnen und Töchtern beim Kindergeld
Leitsatz:1. Kinder, die einen Freiwilligendienst leisten, werden steuerrechtlich nur berücksichtigt, wenn der Dienst die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG in Verbindung mit der jeweiligen Verweisungsnorm erfüllt. Die Vorschrift ist nicht analog auf andere freiwillige soziale Dienste anwendbar.

2. Dienste i.S. des § 14b ZDG sind Dienste im Ausland, die das friedliche Zusammenleben der Völker fördern, von einem nach § 14b Abs. 3 ZDG anerkannten Träger durchgeführt werden und von einem anerkannten Kriegsdienstverweigerer unentgeltlich anstelle des Zivildienstes geleistet werden. Es verstößt nicht gegen Art. 3 GG, dass andere Kinder, die einen vergleichbaren Friedensdienst im Ausland erbringen, nicht berücksichtigt werden.
Volltext: BFH - Urteil, III R 33/07




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