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Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen nach SGB II

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 11b AS 1/06 R vom 23.11.2006

Rechtsgebiete:SGB II, SGB X, SGG, GG, Alg II-V, RSV, SGB XII
Schlagworte:Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II, Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen nach SGB II, notwendige Beiladung, Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft, Behörde, befristeter Zuschlag, Unterkunftskosten, Aufteilung nach Kopfzahl, Berufsausbildungsbeihilfe, Einkommensberücksichtigung, Kindergeld für volljähriges Kind, Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft, Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen nach SGB II
Leitsatz:1. Es ist nicht verfassungswidrig, dass die Arbeitslosenhilfe durch die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ersetzt worden ist.

2. Bei der Festlegung der Höhe der Regelleistungen im SGB II hat der Gesetzgeber den ihm zustehenden Einschätzungsspielraum nicht überschritten.
Volltext: BSG - Urteil, B 11b AS 1/06 R




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