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Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die Höchstwerte der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze

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BSG – Urteil, B 4 RA 36/05 R vom 18.05.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, GG
Schlagworte:Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die Höchstwerte der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze
Stichwort:Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die Höchstwerte der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze
Leitsatz:Die Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die Höchstwerte der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ist nicht verfassungswidrig (Fortführung von BSG vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R = SozR 3-2600 § 70 Nr 6 und BSG vom 30.1.2003 - B 4 RA 47/02 R).
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 36/05 R




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