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Verfassungsmäßige Ordnung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 UE 765/07 vom 03.12.2007

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Ausweisung, Kalifatstaat, öffentliche Sicherheit, schwerwiegende Gründe, Verfassungsmäßige Ordnung
Stichwort:Verfassungsmäßige Ordnung
Leitsatz:Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG können auch durch die Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen erfüllt sein, ohne dass die Regelausweisungsgründe nach § 54 Nr. 5 bis 7 AufenthG bereits vorliegen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 UE 765/07



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TG 1911/05 vom 10.01.2006

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:freiheitlich demokratische Grundordnung, Sicherheit, Terrorismus, Unterstützung, verfassungsmäßige Ordnung
Stichwort:Verfassungsmäßige Ordnung
Leitsatz:1. Nur wenn feststeht, dass eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt oder sich selbst terroristisch betätigt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen im Sinne von § 54 Nr. 5 AufenthG in Betracht (wie BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -).

2. Nach derzeitiger Erkenntnislage handelt es sich bei der verbotenen Organisation Kalifatstaat nicht um eine Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt.

3. Die bloße Zugehörigkeit zu einer nach dem Vereinsgesetz verbotenen Organisation genügt nicht für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 54 Nr. 5a AufenthG (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -).

4. Der bloße Bezug der Zeitschrift einer verbotenen Organisation begründet im Regelfall noch keine Sicherheitsgefahr im Sinne von § 54 Nr. 5a AufenthG.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 1911/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10105/05.OVG vom 15.11.2005

Rechtsgebiete:GG, SchfG, AGVwGO, KÜO
Schlagworte:Gaszentralheizung, Abgasleitung, Abgasschornstein, Edelstahlrohr, Betriebssicherheit, Feuersicherheit, Reinigung, Kehrung, Überwachung, Duldungspflicht, Rechtsgrundlagen, Schornsteinfegergesetz, Kehr- und Überprüfungsordnung, richterliches Prüfungsrecht, prinzipale Normenkontrolle, Inzidentkontrolle, Kontrollmaßstab, Rechtsstaatsprinzip, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit, Übermaß, verfassungsmäßige Ordnung, Bezirksschornsteinfegermeister, Jährlichkeitsgrundsatz, verfassungskonforme Auslegung
Stichwort:Verfassungsmäßige Ordnung
Leitsatz:1. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 a KÜO begründete Pflicht des Grundstückseigentümers, die senkrechte Abgasleitung seiner Gaszentralheizung einer jährlichen Reinigung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister unterziehen zu lassen, ist aus Gründen der Feuersicherheit nicht stets und unter allen Umständen, sondern nur aufgrund der Feststellung eines spezifischen Reinigungsbedarfs geboten.

2. Im Allgemeinen genügt es zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, solche Anlagen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Bezirksschornsteinfegermeister zu unterwerfen.

3. Zur Herstellung dieser Rechtslage bedarf es eines Tätigwerdens des Normgebers, weil die normierte Reinigungspflicht nicht im Weg der Auslegung in die an sich gebotene Pflichtenkombination (Anlagenüberwachung mit fakultativer Reinigung) umgedeutet werden kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10105/05.OVG

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 705/03 vom 20.05.2005

Rechtsgebiete:DDR-Verfassungsgrundsätze Gesetz, GG, EinV, DDR-Sammlungs- und Lotterieverordnung, DDR-RennwLottG, DDR-GewG, 1. DVO-DDR-GewG, 2. DVO-DDR-GewG, ThürSammlG, ThürSportWettG, ThürOBG, ThürVwVfG, StGB, DDR-StGB, BGB
Schlagworte:DDR-Recht, Gesetzgebungszuständigkeit, Recht der Wirtschaft, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Glücksspielrecht, Gewerbeerlaubnis, Gewerbefreiheit, Anmeldepflicht, Erlaubnispflicht, Betriebseinstellung, Rahmengesetz, Eingriffsbefugnis, ordnungsbehördlich, Generalklausel, Sportwette, Gewinnspiel, Glücksspiel, Lotterie, Wette, Rennwette, Sammlung, Buchmacher, Verwaltungsakt, Adressat, Empfänger, Auslegung, Fortgeltung, räumlich, Wirksamkeit, Bestandskraft, Nichtigkeit, Zuständigkeit, Rechtsstaatlichkeit, verfassungsmäßige Ordnung, Kernbereich
Stichwort:Verfassungsmäßige Ordnung
Leitsatz:1. Die DDR-Sammlungs- und Lotterieverordnung statuierte kein zusätzliches Genehmigungserfordernis zu einer Erlaubnis zum Abschluss von Sportwetten nach dem DDR-Gewerbegesetz (Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 12. März 1999 - 6 U 195/97 - GRUR 2000, 533).

2. Zur räumlichen Fortgeltung einer solchen Gewerbeerlaubnis.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 705/03


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