JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verfallklausel
| Rechtsgebiete: | BUrlG, Richtlinie 2003/88/EG, KAVO |
| Schlagworte: | Urlaubsabgeltung, Überstunden, Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, Urlaubsübertragung, Urlaubsabgeltung und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Verfallklausel |
| Stichwort: | Verfallklausel |
| Leitsatz: | 1. Die Regeln des deutschen Urlaubsrechts in der Auslegung durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Nichterfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht, weder gegen Artikel 7 Abs. 1 noch gegen Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG. 2. Die gegen diese Rechtsprechung gerichteten Angriffe (vgl. LAG Düsseldorf vom 2.8.2006, 12 Sa 486/06) verkennen das Wesen des Urlaubsanspruchs, übersehen die bereits im Wesen des Urlaubsanspruchs angelegte Bindung des jeweiligen Urlaubsanspruchs an das Urlaubsjahr, werden dem Grundsatz nicht gerecht, dass der Urlaubsanspruch in einem Freizeitgewährungsanspruch besteht und führen in letzter Konsequenz dazu, dass der Urlaubsanspruch zu einem rein kommerziellen Wirtschaftsgut denaturiert. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 673/07 | |
| Rechtsgebiete: | MTV für das private Versicherungsgewerbe |
| Schlagworte: | Abfindung, Rückzahlung, Verfallklausel |
| Stichwort: | Verfallklausel |
| Leitsatz: | Zur Reichweite einer Verfallklausel, wonach vertragliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens innerhalb einer bestimmten Frist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden müssen, wenn Ansprüche erst nach Ablauf dieser Frist entstehen und fällig werden können. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 (8) Sa 606/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB, SGB III, SGB X |
| Schlagworte: | Verfallklausel, Unklarheitenregel, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Schuldrechtsreform, geltungserhaltende Reduktion, Abrechnungsklausel in Vergleich |
| Stichwort: | Verfallklausel |
| Leitsatz: | 1.) Zur Anwendung der sog. Unklarheitenregel auf eine in einem Formulararbeitsvertrag aus der Zeit vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform enthaltene Verfallklausel. 2.) Gemäß Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB sind die aufgrund der Schuldrechtsreform vom 26.11.2001 geltenden Regelungen des BGB im Rahmen des Dauerschuldrechtsverhältnisses "Arbeitsvertrag" auf alle diejenigen Ansprüche anzuwenden, die am 01.01.2003 noch nicht verfallen waren. 3.) Würde die Unwirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechenden arbeitsvertraglichen Verfallklausel die Rechtsstellung des Arbeitnehmers im konkreten Fall verbessern, so ist die Unklarheitenregel des § 305 c BGB "umgekehrt" anzuwenden, d. h. es ist zu prüfen, ob die Arbeitsvertragsklausel bei der scheinbar arbeitnehmerfeindlichsten Auslegung wegen Verstoßes gegen ein Klauselverbot unwirksam wäre. 4.) Zur Auslegung einer Abrechnungsklausel in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 298/05 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümerversammlung, Nichtöffentlichkeit, Nicht-Öffentlichkeit, Jahresabrechnung, Heizkostenabrechnung, Verteilungsschlüssel, Unvollständigkeit, Vermögensübersicht, Beschlusskompetenz, Verfallklausel, Verfallsklausel |
| Stichwort: | Verfallklausel |
| Leitsatz: | 1. Die Wohnungseigentümerversammlung ist nicht-öffentlich. Durch einen Beschluss zur Geschäftsordnung kann nichtteilnahmeberechtigten Personen die Anwesenheit gestattet werden. 2. Gegenstand der Genehmigung der Jahresabrechnung sind die tatsächlich in dem betroffenen Abrechnungszeitraum getätigten Einnahmen und Ausgabe der Gemeinschaft, also die rechnerische Richtigkeit. Die Berechtigung der Ausgaben ist dagegen grundsätzlich bei der Entlastung des Verwalters für seine Tätigkeit im Abrechnungszeitraum maßgeblich. Erstellt ein neuer Verwalter die Abrechnung für Zeiträume, in denen er nicht Verwalter war, betrifft seine Entlastung nur die Abrechnungserstellung. 3. Die Verwendung eines der Teilungserklärung nicht entsprechenden Verteilungsschlüssels bei der Heizkostenabrechnung führt nicht zur Unwirksamkeit der Gesamtjahresabrechnung, sondern allenfalls der Einzelabrechnung(en). 4. Bei Unvollständigkeit des Vermögensstatus ist nur ein Anspruch auf Ergänzung gegeben, der in den Tatsacheninstanzen geltend gemacht werden muss. 5. Wenn die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Vorschussforderungen aus einem konkreten beschlossenen Wirtschaftsplan zu Beginn des Wirtschaftsjahres insgesamt fällig werden, den Wohnungseigentümer jedoch die Möglichkeit monatlicher Teilleistungen eingeräumt wird, solange sie nicht mit mindestens zwei Teilbeträgen in Rückstand geraten, handelt es sich um eine Verfallklausel, die von der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer gedeckt ist und im Grundsatz nicht ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht (Anschluss an BGH NJW 2003, 3550). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 30/04 | |
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