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Verfall von Urlaubsansprüchen

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 1936/07 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:BUrlG, MTV Einzelhandel für das Land NRW
Schlagworte:Einzelhandel, Urlaub, Urlaubsübertragung, Verfall von Urlaubsansprüchen
Stichwort:Verfall von Urlaubsansprüchen
Leitsatz:1. Der tarifliche Urlaubsanspruch des § 15 MTV Einzelhandel NRW, der wegen Krankheit des Arbeitnehmers nicht im Kalenderjahr genommen werden konnte, verfällt nicht, wenn er im Folgejahr bis zum 30.04. gewährt und genommen wird.

2. Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer im Folgejahr über den 31.03. hinaus arbeitsunfähig krank war. Er kann in diesem Fall auch noch nach dem 31.03., aber vor dem 30.04. seine Urlaubsansprüche geltend machen, ohne dass sie nach § 24 Abs. 2 MTV erlöschen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 1936/07




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