JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verfahrensvorschrift
| Rechtsgebiete: | BImSchG, 4. BImSchV, UVPG, Richtlinie 85/337/EG, Aarhus-Übereinkommen |
| Schlagworte: | Verwaltungsverfahren, Genehmigungsverfahren, Verfahrensvorschrift, Öffentlichkeitsbeteiligung, betroffene Öffentlichkeit, Mitwirkungsrechte, fehlerhaftes Verfahren, Drittschutz, europäische Richtlinien, Richtlinie 85/337/EWG, UVP-Richtlinie, Richtlinie 2003/35/EG, Aarhus-Übereinkommen, Windkraftanlage, Eiswurf, Eiswurfgefahr, Eiswurfweiten, Sicherheitsabstand, ausreichender Sicherheitsabstand, Sicherheitsabstandsberechnung, WECO-Projekt |
| Stichwort: | Verfahrensvorschrift |
| Leitsatz: | Durch die Erteilung einer immisionsrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG statt in einem Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung werden Dritte nicht in eigenen Rechten verletzt. Gegenteiliges folgt nicht aus europarechlichen Vorgaben, insbesondere nicht aus Art. 10 a der Richtlinie 85/337/EWG (UVP-Richtlinie). Deren Klage führt deshalb nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Genehmigung, wenn das fehlerhafte Verfahren zu einer Verletzung deren eigener materieller Rechte geführt hat (Abgrenzung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04.OVG-). Zur Berechnung des Sicherheitsabstandes zwischen Windkraftanlagen und Grundstücken, die von Eisstücken getroffen werden könnten, die von den Rotoren der Windkraftanlagen weggeschleudert werden können, ist es sachgerecht, sich an der im Rahmen des WECO-Projektes ermittelten Formel (1,5 x (Nabenhöhe + Rotordurchmesser)) zu orientieren (Im Anschluss an OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 2 M 71/05 -). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11330/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BRRG, LBG Bln, BAMG Bln, BezVG Bln, GGO I Bln, Haftungsrichtlinie |
| Schlagworte: | Regress, Beamter, Beamter auf Zeit, Bezirksstadtrat, Bezirksbürgermeister, Bezirksamt, Grundstücksamt, Erbbauzins, Rechnungshof, Prüfungsmitteilung, Organisation, Organisationsmangel, Arbeitsablauf, Personal, Personalmangel, Arbeitsrückstand, Rechnungsprüfungsausschuss, Rechtsamt, Schwachstellenanalyse, Dienstpflicht, Dienstpflichtverletzung, Schaden, Schadensersatz, Unterlassen, Aufsicht, Überwachung, Information, Aufklärung, Haftungsrichtlinien, Fahrlässigkeit, grobe -, Kausalität, Beweislast, Umkehrung der -, Anscheinsbeweis, Nichterweislichkeit, Kausalverlauf, hypothetischer -, Fürsorge, Mitverschulden, Verjährung, Zuständigkeit, Übertragung der -, Verfahrensvorschrift, Verletzung einer -, Widerspruchsbescheid, Aufhebung, isolierte, Anfechtung, Ausgangsbescheid |
| Stichwort: | Verfahrensvorschrift |
| Leitsatz: | Zur Verantwortlichkeit eines Bezirksstadtrats für Schäden der öffentlichen Hand durch unterlassene Erbbauzinserhöhungen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 19.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, SchulG, VwGO |
| Schlagworte: | Schulleiter, Rektorenstelle, Versetzung, Mitwirkungsrecht, Anhörung, Verfahrensvorschrift, subjektiv öffentliches Recht |
| Stichwort: | Verfahrensvorschrift |
| Leitsatz: | 1. Die Regelungen in § 40 SchulG sind verfahrensrechtlicher Art, die die interne Mitwirkungsbefugnis des Schulträgers bei der Besetzung einer Schulleiterstelle zum Inhalt haben. 2. Verfahrensvorschriften durch die die Art und Weise geregelt wird, in der ein Dritter Rechte oder Interessen geltend zu machen hat oder diese von der Behörde zu ermitteln sind, bezwecken grundsätzlich allein den Schutz desjenigen materiellen Rechts, auf das sich das vorgeschriebene Verfahren bezieht. Sie begründen in aller Regel keine selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Position des Mitwirkungsberechtigten (st. Rspr.). 3. Die Beteiligung des Schulträgers bei der Bestellung des Schulleiters einer Grund- und Hauptschule begründet - auch in Ansehung des Selbstverwaltungsrechts des kommunalen Schulträgers- keine einklagbare Rechtsposition der Gemeinde. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1794/04 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB-1987, BauGB, ThürKO |
| Schlagworte: | Vorhaben, sanierungsrechtliche Genehmigung, Sanierungsgebiet, Festsetzung, Satzung, Abgrenzung, Unbestimmtheit, Randbereich, Bezeichnung, Nichtigkeit, Formvorschrift, Ausfertigung, Ausfertigungsmangel, Verfahrensvorschrift, Heilung, Rückwirkung, Abwägung, Abschlusserklärung, Rechtsvorgänge, Einschränkung, Bescheid, Hinweis, Genehmigungsbedürftigkeit, Genehmigungspflicht, Genehmigungserfordernis, genehmigungspflichtige Vorhaben, Sanierungsvermerk, Versagung, Durchführung, Erschwerung, Zuwiderlaufen, Sanierungsziele, Konkretisierung, Zügigkeit, vorbereitende Untersuchungen, Rahmenplan, Grünzug, Bebauungsplan, private Grünfläche, verzögerte Festschreibung, Sanierungsbebauungsplan, Bebauungsplanverfahren, planerische Absicherung, Verzögerung |
| Stichwort: | Verfahrensvorschrift |
| Leitsatz: | Erklärt die Gemeinde die Sanierung für ein einzelnes Grundstück nach § 163 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB als abgeschlossen, entfällt damit nach § 163 Abs. 3 BauGB (in der bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung) nur für Rechtsvorgänge die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht; die Genehmigungspflicht für (Bau-) Vorhaben bleibt davon unberührt (wie OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, 7; gegen VG Gera, Urteil vom 14.1.1999 - 4 K 1884/97 G E). |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 583/00 | |
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