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Verfahrenskosten aufgrund Verwalterverschuldens

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 77/04 vom 14.01.2005

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Verfahrenskosten aufgrund Verwalterverschuldens
Stichwort:Verfahrenskosten aufgrund Verwalterverschuldens
Leitsatz:Leitet der Wohnungseigentumsverwalter ein gerichtliches Wohngeldverfahren gegen einen Wohnungseigentümer ein und teilt er dem Gericht im Verhandlungstermin nicht die sechs Wochen zuvor erfolgte Zahlung des Wohngelds mit und erklärt er auch nicht das Verfahren wegen des Wohngelds in der Hauptsache für erledigt, hat der Verwalter die vermeidbaren Mehrkosten des weiteren Verfahrens zu tragen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 77/04




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