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Verfahrensgebühr des Rechtsmittel-Beklagten bei Rücknahme der Berufung vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 596/05 vom 08.11.2005

Rechtsgebiete:VV RVG
Schlagworte:Verfahrensgebühr des Rechtsmittel-Beklagten bei Rücknahme der Berufung vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist
Stichwort:Verfahrensgebühr des Rechtsmittel-Beklagten bei Rücknahme der Berufung vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist
Leitsatz:Wird eine Berufung eingelegt, diese aber vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist wieder zurückgenommen, beträgt die dem Rechtsmittel-Beklagten erstattungsfähige Verfahrensgebühr für seinen zu diesem Zeitpunkt bereits beauftragten und tätig gewordenen Rechtsanwalt weder 0,8 noch 1,6, sondern gemäß Nr. 3201 VV RVG 1,1.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 596/05




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