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Verfahrensgebühr

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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 302/09 vom 07.07.2009

Rechtsgebiete:RVG VV, ZPO, RVG-Entwurf, RVG
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Verfahrensgebühr, Geschäftsgebühr, Anrechnung, Prozesskostenhilfe, Beiordnung
Stichwort:Verfahrensgebühr
Leitsatz:Eine angefallene Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2300 ist unabhängig davon, ob sie tatsächlich gezahlt worden ist oder nicht, auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnetem Rechtsanwalt nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen.

Auch eine vorrangige Verrechnung auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung findet nicht statt.

(Bestätigung der Kammerbeschlüsse vom 28. April 2009 - 13 Ta 115/09 und vom 12. Juni 2009 - 13 Ta 303/09).

Der per 01. September 2009 zu erwartende neue § 15 a RVG - Entwurf wird erst für Sachverhalte bedeutsam werden, in denen der Auftrag an den Rechtsanwalt oder die Beiordnung nach der Gesetzesänderung erfolgt.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 302/09



HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 303/09 vom 12.06.2009

Rechtsgebiete:RVG VV, RVG, ZPO
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Verfahrensgebühr, Geschäftsgebühr, Anrechnung, Prozesskostenhilfe, Beiordnung
Stichwort:Verfahrensgebühr
Leitsatz:Eine angefallene Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2300 ist unabhängig davon, ob sie tatsächlich gezahlt worden ist oder nicht, auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnetem Rechtsanwalt nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen.

Auch eine vorrangige Verrechnung auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung findet nicht statt.

(Bestätigung des Kammerbeschlusses vom 28. April 2009. - 13 Ta 115/09)
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 303/09

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 115/09 vom 28.04.2009

Rechtsgebiete:RVG VV, RVG, ZPO
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Verfahrensgebühr, Geschäftsgebühr, Anrechnung, Prozesskostenhilfe, Beiordnung
Stichwort:Verfahrensgebühr
Leitsatz:Eine angefallene Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2300 ist unabhängig davon, ob sie tatsächlich gezahlt worden ist oder nicht, auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnetem Rechtsanwalt nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen.

Auch eine vorrangige Verrechnung auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung findet nicht statt.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 115/09

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 18 W 258/08 vom 02.03.2009

Rechtsgebiete:RVG, ZPO, BerhG
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Verfahrensgebühr, Geschäftsgebühr, Anrechnung
Stichwort:Verfahrensgebühr
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 18 W 258/08


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