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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 162/06 vom 07.11.2006

Rechtsgebiete:FGG, BGB
Schlagworte:Betreuung, Betreuungsverfahren, Verfahrensfähigkeit, Verfahrensvollmacht, Betreuer, Betreuerauswahl
Stichwort:Verfahrensfähigkeit
Leitsatz:1. Nach § 66 FGG ist der Betroffene in Verfahren, die die Betreuung betreffen, ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig. Demnach kann er auch ohne Einschränkung eine Verfahrensvollmacht erteilen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob er noch über einen "natürlichen Willen" verfügt (Abweichung vom Saarländischen OLG FGPrax 1999, 106).

2. Die Betreuerauswahl ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 162/06




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