JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verfahrensaussetzung
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, GVG, RVG |
| Schlagworte: | Vollstreckungsgegenklage, Aufrechnung mit einer "rechtswegfremden" Gegenforderung, Verfahrensaussetzung |
| Stichwort: | Verfahrensaussetzung |
| Leitsatz: | a) Auch eine anwaltliche Vergütungsforderung, die aus Anlass einer anwaltlichen Tätigkeit in einem Verwaltungsrechtsstreit entstanden ist, ist, wenn Einwendungen oder Einreden erhoben werden, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben, und deshalb gemäß § 11 Abs. 5 RVG eine Vergütungsfestsetzung im Verfahren nach § 11 RVG ausscheidet, auf dem Zivilrechtsweg gerichtlich geltend zu machen. b) Zu den "rechtlichen Gesichtspunkten" im Sinne von § 17 Abs. 2 S. 1 GVG gehört nicht die Frage des Bestehens einer zur Aufrechnung gestellten rechtswegfremden Gegenforderung (im Anschluss an BFH, Beschluss vom 9.4.2002 - VII B 73/01 -). c) Eine Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung ist nur zulässig und materiell-rechtlich wirksam, wenn die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung entweder unstreitig oder von einer zuständigen Verwaltungsbehörde bestandskräftig oder von einem Gericht rechtskräftig festgestellt ist. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 E 270/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Verfahrensaussetzung, Aussetzung, Berufung, Teilurteil, Urteil, Aufnahme, Unterbrechung, Verfahren |
| Stichwort: | Verfahrensaussetzung |
| Leitsatz: | Aussetzung des gegen ein Teilurteil geführten Berufungsverfahrens gemäß § 148 ZPO analog, wenn im Rahmen einer gegen mehrere Beklagte geführten Schadensersatzklage das erstinstanzliche Verfahren gegen einen Beklagten wegen Insolvenz unterbrochen wurde, das gegen die übrigen Beklagten erlassene Teilurteil in die Rechtsmittelinstanz getragen und währenddessen der noch in der ersten Instanz anhängige Teil wieder aufgenommen worden ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 4 U 61/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, BetrVG, RL 98/59/EG |
| Schlagworte: | Verfahrensaussetzung, Bestellungsverfahren zur Einsetzung einer Einigungsstelle, Vermittlungsversuch der BA |
| Stichwort: | Verfahrensaussetzung |
| Leitsatz: | 1.) Eine Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit kann nicht gegen den Willen eines der Betriebspartner stattfinden, wenn es um einen Interessenausgleichsversuch geht. 2.) Eine Aussetzung des Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens bis zur Erledigung eines mit der beabsichtigten Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Strafverfahrens widerspricht regelmäßig dem Sinn und Zweck des Einigungsstellenverfahrens, die schnelle Wiederaufnahme der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Betriebspartner zu gewährleisten. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 1 TaBV 106/06 | |
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