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Verfahren nach § 522 ZPO

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OLG-CELLE – Beschluss, 14 U 3/08 vom 27.06.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Anhörungsrüge, Verfahren nach § 522 ZPO
Stichwort:Verfahren nach § 522 ZPO
Leitsatz:Nach Zurückweisung der Berufung gem. § 522 ZPO ist eine Anhörungsrüge unzulässig, wenn sich das Berufungsgericht bereits im Beschlussverfahren mit dem als übergangen gerügten Vortrag des Berufungsführers auseinandergesetzt hat und es im Übrigen an einer neuen und eigenständigen Gehörsverletzung durch das Berufungsgericht fehlt.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 14 U 3/08




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