JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verfälschung
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Schlagworte: | Trunkenheitsfahrt, Atemalkoholmessung, Messergebnis, Verfälschung, Störfaktoren, Kontrollzeit |
| Stichwort: | Verfälschung |
| Leitsatz: | 1. Wird gegenüber dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt nach § 24a Abs. 1 StVG geltend gemacht, dass ein in einer Zahnfleischtasche verbliebener Rest eines Hustenlösers das Ergebnis der zweiten Messung mit dem Gerät Dräger 7110 Evidential verfälscht haben könnte, kann sich die Einholung eines Sachverständigengutachtens aufdrängen. 2. Die Einhaltung der Kontrollzeit von 10 Minuten vor Beginn der Messung, während derer der Proband keinerlei Substanzen zu sich nehmen darf, ist erforderlich, um Verfälschungen des Messergebnisses durch evtl. vorhandenen Restalkohol oder andere Restsubstanzen im Mund auszuschließen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 37/08 | |
| Rechtsgebiete: | SG |
| Schlagworte: | Soldat auf Zeit, Zeitsoldat, Unteroffizier, Entlassung, fristlose Entlassung, militärische Ordnung, Ansehen der Bundeswehr, ernstliche Gefährdung, Bahnberechtigungsausweis, Urkundenfälschung, Verfälschung, Betrug, Schwarzfahrten, Disziplinarmaßnahme |
| Stichwort: | Verfälschung |
| Leitsatz: | Die fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit im Range eines Unteroffiziers wegen missbräuchlicher Benutzung eines von ihm verfälschten Bahnberechtigungsausweises kann unter Berücksichtigung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie mit Blick auf die Wirkung einer möglichen Disziplinarmaßnahme rechtswidrig sein (hier bejaht). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10243/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Rechtskraft, Sittenwidrigkeit, Erschleichen, Rechtsbehelf, Klage, Urteil, Titel, Vorprozess, Prozess, Beweis, Beweismittel, Urkunden, Beweiswert, Fälschung, Verfälschung, Unterschrift, Vergleichsunterschrift, Geständnis, Schadensersatz |
| Stichwort: | Verfälschung |
| Leitsatz: | 1. Die Rechtskraft einer Entscheidung muss zurücktreten, wenn sie sittenwidrig herbeigeführt ("erschlichen") wurde (§ 826 BGB) Die Klage aus § 826 BGB ist kein "außerordentlicher Rechtsbehelf" gegen eine gerichtliche Entscheidung, sondern die Anwendung materiellen Zivilrechts, die nicht von dem prozessualen Verfahren abhängt, in dem das Urteil gefällt worden ist, dessen Rechtskraft durchbrochen werden soll 2. Das Gericht hat im Falle der sittenwidrigen Erschleichung des Titels unter anderem zu prüfen, ob die Entscheidung im Vorprozess auf einer wahrheitswidrigen Sachverhaltsschilderung oder verfälschten Beweismitteln und hier insbesondere auf verfälschten Urkunden beruht; zu diesem Zweck dürfen und müssen die den Feststellungen des Vorprozesses zugrunde liegenden Beweismittel und Beweisergebnisse neu gewürdigt werden. Urkunden, die im Vorprozess als Original vorgelegt und behandelt wurden, dürfen als im Beweiswert erheblich geminderte Abschriften oder Rekonstruktionen erkannt werden; eine im Vorprozess beweiserhebliche Urkunde kann auf ihre Richtigkeit hin überprüft und ihre Verfälschung festgestellt werden. 3. Der Überprüfung der Vergleichsunterschriften steht die Geständnisfunktion der §§ 439 Abs. 3, 288 ZPO nicht entgegen, denn die Wirkung eines gerichtlichen Geständnisses beschränkt sich auf den Prozess, in dem es abgegeben wurde, hier also auf den Vorprozess; für den Schadensersatzprozeß nach § 826 BGB gilt die Beschränkung des Rechts auf freie Beweiswürdigung nicht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 159/02 | |
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