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verfälschende Sachverhaltsdarstellung

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LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 1194/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, BetrVG
Schlagworte:außerordentliche Kündigung, Betriebsratsanhörung, verfälschende Sachverhaltsdarstellung, Altenpflege
Stichwort:verfälschende Sachverhaltsdarstellung
Leitsatz:Eine einseitig verfälschende Darstellung des Kündigungssachverhalts führt gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Das ist der Fall, wenn einer Altenpflegerin vorgeworfen wird, sie habe einem an hochgradiger Diabetes leidenden Patienten entgegen entsprechender genereller ärztlicher Anweisung nicht in hinreichendem Umfang Insulin verabreicht und dabei in der Anhörung des Betriebsrats u. a. mehrfach ausgeführt wird, dass es sich um einen arabischen Patienten gehandelt habe und die Klägerin vor einigen Monaten mitgeteilt habe, dass sie beabsichtige zum Judentum überzutreten, gleichzeitig aber für einen derartigen kausalen Zusammenhang jeglicher konkreter Sachvortrag der Arbeitgeberin fehlt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1194/08




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