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Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren

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OVG-BREMEN – Beschluss, 1 S 332/05 vom 06.12.2005

Rechtsgebiete:VereinsG, VwGO
Schlagworte:Vereinsverbot, Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren, Beschlagnahme, Durchsuchung, Sicherstellung, Aufschiebende Wirkung, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Beschwerde
Stichwort:Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren
Leitsatz:Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen das Verbot eines Vereins und die Beschlagnahme seines Vermögens (hier: durch das Bundesverwaltungsgericht) wirkt ex tunc. Die einem Dritten gegenüber ergangene richterliche Anordnung (hier: des Verwaltungsgerichts) über die Durchsuchung und die Sicherstellung von in seinem Gewahrsam befindlichen Vereinsvermögen nach § 10 Abs. 2 VereinsG wird deshalb auch dann nachträglich rechtswidrig, wenn der Beschluss über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erst nach Abschluss der angeordneten Vollzugsmaßnahmen ergeht. In einem gegen die Anordnung des Verwaltungsgerichts angestrengten Beschwerdeverfahren ist daher festzustellen, dass die richterliche Anordnung rechtswidrig war.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 S 332/05




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