JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vereinsrecht in Deutschland
| Rechtsgebiete: | GG, VAG, VVG |
| Stichwort: | Vereinsrecht in Deutschland |
| Leitsatz: | Der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 greift bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG ein. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis. |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 825/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VAG, VVG |
| Stichwort: | Vereinsrecht in Deutschland |
| Leitsatz: | Der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 greift bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG ein. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis. |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 831/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, VereinsG |
| Schlagworte: | Beschlagnahmeanordnung: Bestimmtheit (Vereinsrecht), Vereinsrecht: Beschlagnahme (Bestimmtheit) |
| Stichwort: | Vereinsrecht in Deutschland |
| Leitsatz: | In der richterlichen Anordnung müssen die beschlagnahmten Gegenstände zweifelsfrei bezeichnet werden. Eine zu pauschale Beschlagnahmeanordnung ist unwirksam. Widerspricht der Betroffene der Sicherstellung, bedarf es der erstinstanzlichen richterlichen Entscheidung. Die Beschwerde gegen die richterliche Beschlagnahmeanordnung ist in diesem Fall in einen Antrag auf richterliche Entscheidung umzudeuten und das Verfahren insoweit an das Verwaltungsgericht zurückzugeben (entspr. BVerfG, B. v. 29.1.2002 - 2 BvR 1245/01 -). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 OB 398/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, VereinsG |
| Schlagworte: | Beschlagnahme: Gefahr im Verzug (Vereinsrecht), Beschlagnahmeanordnung: Vereinsrecht, Gefahr im Verzug: Vereinsrecht (Beschlagnahme), Vereinsrecht: Beschlagnahmeanordnung |
| Stichwort: | Vereinsrecht in Deutschland |
| Leitsatz: | Nach § 4 Abs.5 VereinsG trifft das Verwaltungsgericht eine originäre Beschlagnahmeanordnung. Das Anordnungsverfahren dient nicht der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme durch die Ermittlungsbehörde. Insoweit kommt vielmehr die Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO) in Betracht. Für eine analoge Anwendung von § 4 Abs. 5 VereinsG i.V.m. § 98 Abs. 2 StPO ist kein Raum. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 OB 417/08 | |
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