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Vereinnahmung des Auseinandersetzungsguthabens § 235 HGB keine entgeltliche Veräußerung i.S. des § 23 EStG

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IX R 7/04 vom 18.10.2006

Rechtsgebiete:EStG 1990
Schlagworte:Vereinnahmung des Auseinandersetzungsguthabens § 235 HGB keine entgeltliche Veräußerung i.S. des § 23 EStG
Stichwort:Vereinnahmung des Auseinandersetzungsguthabens § 235 HGB keine entgeltliche Veräußerung i.S. des § 23 EStG
Leitsatz:In der Kündigung einer typischen stillen Gesellschaft und der Vereinnahmung des Auseinandersetzungsguthabens liegt keine entgeltliche Veräußerung i.S. des § 23 EStG.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 7/04




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