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Vereinigungskirche

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11437/06.OVG vom 19.04.2007

Rechtsgebiete:SDÜ, AufenthG
Schlagworte:Abwägung, Ausschreibung, Außengrenzen, Beeinträchtigung, Binnengrenzen, Drittausländer, Einreise, Einreiseverweigerung, Gefahr, gemeinsame Visumpolitik, Gesetzesvorbehalt, Informationseingriff, Jugendschutz, Kurzaufenthalt, Mun-Bewegung, öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit, öffentliches Interesse, Pastoralbesuch, Positivstaater, Regelerteilungsvoraussetzung, Religionsfreiheit, Religionsgemeinschaft, religiöses Oberhaupt, Schengen-Staaten, Schengener Durchführungsübereinkommen, Straftat, theologische Ziele, Vereinigungskirche, visumfreie Einreise, Zurückweisung, Zweckveranlassung
Stichwort:Vereinigungskirche
Leitsatz:1. Die Ausschreibung zur Einreiseverweigerung in den so genannten Schengen-Raum setzt die Einhaltung der Ermächtigungsnorm nach Art. 96 Abs. 2 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) voraus, mithin muss der Drittausländer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder die nationale Sicherheit des ausschreibenden Staates darstellen.

2. Die Zurückweisungsmöglichkeit nach nationalem Aufenthaltsrecht allein stellt einen solchen Grund des Schutzes der öffentlichen Sicherheit nicht dar.

3. Zur Ausschreibung zur Einreiseverweigerung für das ausländische Oberhaupt einer Religionsgemeinschaft (hier: Sun Myung Mun; Vereinigungskirche).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11437/06.OVG



BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 288.02 vom 04.09.2003

Rechtsgebiete:AuslG, GG
Schlagworte:Ausschreibung, Einreiseverweigerung, Mun-Bewegung, subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Religionsfreiheit, religiöser Verein, religiöses Oberhaupt, Vereinigungskirche
Stichwort:Vereinigungskirche
Leitsatz:Die Ausschreibung des religiösen Oberhaupts eines inländischen religiösen Vereins zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem kann die Religionsfreiheit des Vereins nur verletzen, wenn dem dadurch vereitelten Besuch des Oberhaupts nach der jeweiligen Glaubenslehre eine wesentliche, spezifisch religiöse Bedeutung zukommt (im Anschluss an das Urteil vom 10. Juli 2001 - BVerwG 1 C 35.00 - BVerwGE 114, 356).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 288.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 35.00 vom 10.07.2001

Rechtsgebiete:GG, VwGO, AuslG, SDÜ
Schlagworte:Feststellungsklage, Zulässigkeit, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Klagebefugnis, Ausschreibung, Einreiseverweigerung, Drittschutz, subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Schengener Informationssystem (SIS), Religionsfreiheit, religiöser Verein, religiöses Oberhaupt, Vereinigungskirche, Mun-Bewegung.
Stichwort:Vereinigungskirche
Leitsatz:Ein inländischer religiöser Verein, der sich mit einer Feststellungsklage gegen die Ausschreibung seines ausländischen geistlichen Oberhaupts zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystems wendet, kann aus seinem Grundrecht auf Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) klagebefugt sein.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 35.00


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