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Vereinigung von Wohnungserbbaurechten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 202/05 vom 27.07.2006

Rechtsgebiete:BGB, GBO
Schlagworte:Vereinigung von Wohnungserbbaurechten
Stichwort:Vereinigung von Wohnungserbbaurechten
Leitsatz:Der Eintragung der Vereinigung von Wohnungserbbaurechten entsprechend § 890 Abs. 1 BGB steht eine unterschiedliche Belastung der Rechte auch im Hinblick auf eine auf die jeweiligen Wohnungserbbaurechte aufgeteilte Erbbauzinsreallast nicht entgegen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 202/05




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