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vereinfachtes Unterhaltsverfahren -Vorliegen eines anderen Titels

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 52/99 vom 27.08.1999

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:vereinfachtes Unterhaltsverfahren -Vorliegen eines anderen Titels
Stichwort:vereinfachtes Unterhaltsverfahren -Vorliegen eines anderen Titels
Leitsatz:Leitsatz

Die Voraussetzungen des 648 Abs. 2 ZPO liegen nicht (mehr) vor, wenn der Unterhaltsverpflichtete nach Antragstellung, aber vor der Unterhaltsfestsetzung eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde über 100 % des Regelbetrages nach der RegelbetragsVO errichtet und dies dem Gericht mitgeteilt hat.

OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE
2. Zivilsenat - Senat für Familiensachen -

2 WF 52/99
20 FH 5/98
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 52/99




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