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vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10942/08.OVG vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Baurecht, Werbeanlage, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Prüfungsprogramm, Verpflichtungsklage, Streitgegenstand, Sachbescheidungsinteresse, Rechtsschutzinteresse, Fiktion, Baugenehmigungsfiktion, Entscheidungsfrist, Vollständigkeitserklärung, Vollständigkeitsfeststellung, Vollständigkeit der Bauunterlagen, Verunstaltungsverbot, Verunstaltung, störende Häufung, Werbeanlagen, Gewerbegebiet
Stichwort:vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Leitsatz:1. Die Bauaufsichtsbehörde ist im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht befugt, das ihr gesetzlich vorgegebene Prüfungsprogramm und damit die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die zu erteilende Baugenehmigung zu erweitern.

2. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren kann die Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden, wenn das Bauvorhaben aus anderen als den zum Prüfungsprogramm gehörenden Gründen (Bauordnungsrecht) dauerhaft nicht verwirklicht werden darf (im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 17. Juli 1996, AS 26, 227).

3. Zur Baugenehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren.

4. Zur verunstaltenden Wirkung von Werbeanlagen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10942/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10160/07.OVG vom 04.07.2007

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Baugenehmigung, Genehmigungsfiktion, Fiktion, Bauantrag, Frist, Fristbeginn, Entscheidungsfrist, Einvernehmen, Gemeinde, gemeindliches Einvernehmen, Beschleunigung, Rechtsklarheit, Rechtssicherheit, Entscheidungszwang, Bauherr, Planungssicherheit, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Fristverlängerung, Vollständigkeit, Bauunterlagen, Feststellung, Mitteilung
Stichwort:vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Leitsatz:Die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO) beginnt erst dann zu laufen, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des Bauantrags festgestellt hat (Bestätigung des Urteils vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 = BauR 2002, 1228).

Die Entscheidungsfrist wird nicht schon durch den zeitlich früheren Eingang der Mitteilung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Lauf gesetzt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10160/07.OVG

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UZ 3100/06 vom 26.03.2007

Rechtsgebiete:FStrG, HBO
Schlagworte:Fernstraßengesetz, materielles Prüfungsrecht, Prüfungsumfang, Straßenrechtliche Belange, vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Stichwort:vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Leitsatz:Im vereinfachten Genehmigungsverfahren des § 57 HBO prüft die Bauaufsicht gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 3 HBO materiell Fachrecht sowohl dann, wenn eine diesbezügliche Genehmigung kraft Konzentrationsregelung ersetzt wird, als auch, wenn fachrechtliche Entscheidungen kraft Zuständigkeitsübertragung auf die Bauaufsichtsbehörde verbunden mit einem förmlichen Beteiligungsrecht (Benehmen, Einvernehmen, Zustimmung) verlagert werden, als auch dann, wenn ohne förmliches Beteiligungsverfahren der Fachbehörde lediglich materielle Prüfbefugnisse auf die Bauaufsicht fachgesetzlich übertragen worden sind.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 57 HBO hat die Bauaufsicht auch bei Bauvorhaben im Innenbereich an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gemäß § 9 Abs. 3a FStrG materiell die Anforderungen des § 9 Abs. 3 FStrG (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs) zu prüfen und zu beachten.

Die Beteiligung der nach dem Fernstraßengesetz zuständigen Fachbehörde durch die Bauaufsicht ist unschädlich, auch wenn jener kein förmliches Beteiligungsrecht zusteht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UZ 3100/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 E 12117/04.OVG vom 25.01.2005

Rechtsgebiete:BImSchG, UVPG, 4. BImSchVO, UVP-RL
Schlagworte:Windkraftanlage, Windpark, Genehmigungsverfahren, förmliches Genehmigungsverfahren, UVP-Richtlinie, Drittschutz, Verfahren, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Verfahrensrechte, betroffene Öffentlichkeit, Anfechtung, Aussetzung, richtlinienkonforme Auslegung, ?rhus-Übereinkommen, Zugang zu den Gerichten
Stichwort:vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Leitsatz:1. Zur Abgrenzung eines einheitlichen Windparks.

2. Die Bestimmungen des förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung haben wegen ihrer Funktion als Trägerverfahren für die nach der UVP-Richtlinie einer Umweltprüfung bedürftigen Anlagen drittschützende Wirkung für die "betroffene" Öffentlichkeit.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 E 12117/04.OVG


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